Zum mehrfachen Gebrauch bestimmte Gehörschützer müssen regelmäßig gewartet, d. h. auch gereinigt werden, um
Bei der Benutzung des Gehörschützers können Verunreinigungen, z. B. durch Stäube und Flüssigkeiten, auftreten und Hautreizungen bewirken. Deshalb sind insbesondere die Benutzer und Benutzerinnen von Gehörschutzstöpseln bezüglich der notwendigen Hygiene zu unterweisen. Die Benutzer und Benutzerinnen müssen auch darauf hingewiesen werden, dass ein Arzt bzw. Ärztin, z. B. der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin, aufgesucht werden muss, wenn sie Hautreizungen oder andere Ohrprobleme während oder nach dem Gebrauch ihrer Gehörschützer bemerken.
Werden wiederverwendbare Gehörschutzstöpsel getragen, sind sie nach den Angaben der Herstellfirma zu reinigen. Bei Produkten mit akustischen Filtern (insbesondere Gehörschutz-Otoplastiken) ist darauf zu achten, dass die Filter nicht durch Cerumen zugesetzt werden, wodurch sich die Schalldämmung ungewollt erhöht.
Kapselgehörschützer, insbesondere die Dichtungskissen, sind regelmäßig zu reinigen. Die Angaben der Herstellfirma sind zu beachten.
Für die Reinigung von Dichtungskissen und von wiederverwendbaren Gehörschutzstöpseln ist kein Desinfektionsmittel nötig. Normalerweise reicht warmes Wasser mit einem üblichen Reinigungszusatz aus. Zulässige Reinigungsmittel sind in der Benutzerinformation genannt.
Durch häufiges Reinigen oder Reinigung mit ungeeigneten Reinigungsmitteln kann sich das Material verändern und dadurch die Schalldämmung reduziert werden.
Die Herstellfirma muss bei PSA, die einer Alterung ausgesetzt ist, entweder Monat und Jahr der Herstellung oder Monat und Jahr des Verfalls angeben. Kann sie hierzu keine präzisen Angaben machen, muss sie in der Benutzerinformation entsprechende Angaben bereitstellen, die es ermöglichen, Monat und Jahr des anzunehmenden Verfalls zu bestimmen.
Die Alterung der Materialien der Gehörschützer kann eine Minderung der Schalldämmung zur Folge haben. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Einfluss von UV-Strahlung während Lagerung oder Benutzung.
Bei Kapselgehörschützern sind nach längerer Lagerung die Funktionsfähigkeit der Kissen und die Elastizität der Kopfbügel zu prüfen.
Bei vor Gebrauch zu formenden Gehörschutzstöpseln ist darauf zu achten, dass durch Verhärtung der Stöpsel die Schalldämmung reduziert wird. Durch das Verhärten der Gehörschutzstöpsel besteht die Möglichkeit, dass sie sich im Gehörgang der Benutzer bzw. Benutzerinnen langsamer und womöglich nicht vollständig ausdehnen. Stöpsel zum mehrfachen Gebrauch können bei längerer Lagerung ebenfalls hart oder spröde werden.
Gehörschützer müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um Ausrüstungen, die durch mechanische Defekte, Fehler in der Elektronik, Alterung, Unfall oder Fehlgebrauch beschädigt sind, austauschen zu können. Sichtkontrollen bzw. Prüfungen auf Funktionsfähigkeit durch die Nutzerinnen bzw. Nutzer sollten täglich durchgeführt werden.
Bügel von Kapselgehörschützern oder Bügelstöpsel können Formveränderungen unterliegen. Im Zweifelsfall sind sie hinsichtlich ihrer Gestalt mit einem unbenutzten Gehörschützer gleichen Typs zu vergleichen.
Für Gehörschutz-Otoplastiken schließen diese Prüfungen die wiederkehrende Funktionskontrolle (siehe Abschnitt 8.2) ein.
Bei der Prüfung festgestellte Mängel sind umgehend zu beheben.
Dichtungskissen von Kapselgehörschützern müssen nach den Anweisungen der Herstellfirma ausgetauscht werden. Insbesondere ist ein Austausch erforderlich, wenn sie ihre Form verändert haben, Anzeichen von Rissen und/oder Brüchen zeigen oder auf andere Weise ihre Funktion verloren haben, in ihrer Funktion beeinträchtigt sind oder ihre Funktion nicht sichergestellt werden kann.
Austauschbare Stöpsel an Bügelgehörschützern müssen ebenfalls nach den Anweisungen der Herstellfirma, z. B. bei Verschleiß oder Verschmutzung, gewechselt werden.
Wenn bei Gehörschützern mit elektronischer Zusatzfunktion Instandsetzungsarbeiten nötig sind, sollten diese durch die Herstellfirma oder einen autorisierten Händler durchgeführt werden.
Die Lagerung vor der erstmaligen Benutzung sollte nach den Angaben der Herstellfirma und insbesondere geschützt vor Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit und extremen Temperaturen erfolgen. Die Umverpackungen bieten in den meisten Fällen einen ausreichenden Schutz.
Für eine saubere Aufbewahrung der Gehörschützer in Einsatzpausen müssen entsprechende Aufbewahrungsmöglichkeiten vorhanden sein. Dies sind z. B. Aufbewahrungsbeutel für Kapselgehörschützer sowie Dosen/Schachteln zur Aufbewahrung von wiederverwendbaren Gehörschutzstöpseln. Dazu gehört auch eine Lagerung in geeigneter Umgebung. Die Herstellerangaben zur richtigen Lagerung sind hierbei zu beachten.