6.17 | Deponiegas in Schächten, Stollen und unterirdischen Bauwerken | ||
6.17.1 | Das Austreten von Deponiegas aus Einrichtungen in Schächten, Stollen und unterirdischen Bauwerken ist möglichst zu vermeiden. | ||
Dies wird z.B. erreicht, wenn | |||
− | Leitungen nur einzeln geöffnet werden, | ||
− | Öffnungen so klein wie möglich gehalten werden. | ||
6.17.2 |
Aus Einrichtungen in Schächte, Stollen und unterirdische Bauwerke eindringendes Deponiegas ist gefahrlos abzuleiten. |
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Dies wird z.B. erreicht, wenn | |||
− | eindringendes Deponiegas durch eine separate Absaugung erfasst und unter Beachtung der Explosionsschutzmaßnahmen gefahrlos im Freien abgeleitet wird, | ||
− | eindringendes Deponiegas durch eine zusätzliche mobile Belüftungseinrichtung mit Blasrichtung parallel zur stationären Belüftungseinrichtung verdünnt wird (Erhöhung der Luftwechselrate), | ||
− | bei Arbeiten an geöffneten Sickerwasserleitungen Personen sich nur auf der Frischluftseite aufhalten und mit tragbaren Gaswarngeräten kontinuierliche Kontrollmessungen durchführen. | ||
Zum Befahren von Sickerwasserleitungen mit Spüldüsen und Fernsehkameras siehe Abschnitt 6.18. |