GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Vorschrift 17: Veranstaltungs- und Produktionsstätten...
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze
Arbeitsschutzorganisation
Ausführliche Betriebsorganisation
inkl. psychischer Belastung
Arbeitsschutzorganisation der Baustelle
Ausführliche Organisation Baustelle/Objekt inkl. psychischer Belastung
Anlegen und Benutzen von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
Benutzung von Gerüsten
Einsatz von Bockgerüsten
Einsatz von Konsolgerüsten
Leitern als Arbeitsplatz
Aufstieg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen
Transport von Material und Geräten - auch mit Kran
Hebezeugeinsatz / Krane
Stromversorgung auf der Baustelle
Ergänzen/ändern
Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung
Arbeiten unter Lärmbelastung
Arbeiten im Freien unter natürlicher UV-Strahlung und Hitze
Arbeiten mit Handmaschinen
Ergänzen/ändern
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten mit Staubentstehung
Ergänzen/ändern
Arbeiten in Baugruben und Gräben
Traggerüste
Umgang mit Beton, Mörtel und Putz
Arbeiten mit Schalelementen
Montage von Bauteilen
Umgang mit Produkten für Abdichtungsarbeiten
Abbruch/Demontage, allg.
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Betriebssicherheit
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Standsicherheit
Prüfung / Kennzeichnung von Gerüsten
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern

§ 12
Lagerräume

Für das Abstellen und Lagern von Gegenständen und Materialien müssen ausreichend bemessene Stellflächen und geeignete Räume vorhanden sein. Die zulässige Tragfähigkeit des Bodens muß deutlich erkennbar und dauerhaft angegeben sein. DA

DA zu § 12:

Siehe hierzu

§ 34 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1),
"Richtlinien für Lagereinrichtungen und -geräte" (ZH 1/428).

Räume sind z.B. geeignet, wenn neben der UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) insbesondere für

pyrotechnische Erzeugnisse der bauliche Brandschutz und das Sprengstoffgesetz,
Stich- und Schußwaffen das Waffengesetz,
brennbare Flüssigkeiten die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten,
Gase die UVV "Gase" (VBG 61),
gefährliche Stoffe die Gefahrstoffverordnung

beachtet werden.