GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Vorschrift 17: Veranstaltungs- und Produktionsstätten...
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze
Arbeitsschutzorganisation
Ausführliche Betriebsorganisation
inkl. psychischer Belastung
Arbeitsschutzorganisation der Baustelle
Ausführliche Organisation Baustelle/Objekt inkl. psychischer Belastung
Anlegen und Benutzen von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
Benutzung von Gerüsten
Einsatz von Bockgerüsten
Einsatz von Konsolgerüsten
Leitern als Arbeitsplatz
Aufstieg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen
Transport von Material und Geräten - auch mit Kran
Hebezeugeinsatz / Krane
Stromversorgung auf der Baustelle
Ergänzen/ändern
Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung
Arbeiten unter Lärmbelastung
Arbeiten im Freien unter natürlicher UV-Strahlung und Hitze
Arbeiten mit Handmaschinen
Ergänzen/ändern
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten mit Staubentstehung
Ergänzen/ändern
Arbeiten in Baugruben und Gräben
Traggerüste
Umgang mit Beton, Mörtel und Putz
Arbeiten mit Schalelementen
Montage von Bauteilen
Umgang mit Produkten für Abdichtungsarbeiten
Abbruch/Demontage, allg.
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Betriebssicherheit
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Standsicherheit
Prüfung / Kennzeichnung von Gerüsten
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern

II. Begriffsbestimmungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind

1.Veranstaltungsstätten alle Betriebsstätten in Gebäuden oder im Freien mit Bühnen oder Szenenflächen für Darstellungen einschließlich der erforderlichen Einrichtungen und Geräte. DA
2.Produktionsstätten für Film, Fernsehen, Hörfunk und Fotografie Studios, Ateliers sowie Spiel- und Szenenflächen bei Außenaufnahmen, einschließlich deren erforderlichen Einrichtungen und Geräte.
3.Sicherheitstechnische Einrichtungen alle in Veranstaltungs- und Produktionsstätten eingesetzten technischen Anlagen und Betriebsmittel, die der Abwehr unmittelbarer Gefahren dienen. DA
4.Maschinentechnische Einrichtungen alle für den Betrieb in Veranstaltungs- und Produktionsstätten eingesetzten technischen Anlagen und Betriebsmittel. DA

DA zu § 2 Nr. 1 und 2:

Zu den Veranstaltungs- und Produktionsstätten zählen zum Beispiel Theater, Freilichtbühnen, Mehrzweckhallen, Studios, Ateliers, Spiel- und Szenenflächen in Konzertsälen, Schulen, Kabaretts, Varietés, Bars und Diskotheken.

Begriffe siehe z.B. auch

DIN 56 920-1 "Theatertechnik; Begriffe für Theater- und Bühnenarten";

DIN 56 920-2 "Theatertechnik; Begriffe für Theatergebäude";

DIN 56 920-3 "Theatertechnik; Begriffe für bühnentechnische Einrichtungen".

DA zu § 2 Nr. 3:

Zu den sicherheitstechnischen Einrichtungen gehören z.B.:

Ersatzstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung,
Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen,
Gefahrenmeldeanlagen,
Rauchabzugseinrichtungen,
Schutzvorhänge.

DA zu § 2 Nr. 4:

Zu den maschinentechnischen Einrichtungen gehören z.B.

Beleuchtungsbrücken,
kraftbetriebene Beleuchtungsmasten,
Beleuchtungs- und Oberlichtzüge,
Beleuchtungstürme,
Bildwände (hand- und kraftbetrieben),
schrägstellbare Bühnenböden,
Bühnenpodien und -versenkeinrichtungen,
Bühnenwagen,
Dekorationszüge (hand- und kraftbetrieben),
Drehbühnen und -scheiben,
elektrische und elektronische Anlagen,
Flugwerke (Flugeinrichtungen),
Freifahrten- und Kassettenschieber,
Horizontanlagen,
hydraulische und pneumatische Versorgungsanlagen,
Kamerakrane,
Leuchtenhänger,
bewegliche Montagestege,
Orchesterpodien,
bewegliche Portalanlagen,
Punktzüge,
Prospektlagerpodien,
Saalpodien,
Seiten- und Hinterbühnentore,
Stative,
Trennvorhänge,
Wagenbühnen.