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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 201-015: Handhaben von Mauersteinen
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5.2 Gestaltung von Mauersteinen im Hinblick auf maschinelles Versetzen

Mauersteine, die für das Versetzen mit Versetzgeräten oder -maschinen vorgesehen sind, müssen für diesen Zweck durch geeignete Formgebung, die ein einfaches und sicheres Erfassen von einem oder gleichzeitig mehreren Steinen mit dem Versetzgerät ermöglicht, vorbereitet sein. Dies gilt insbesondere für die Anordnung von Dornlöchern und die Gestaltung von Greifzangen (siehe Bilder 12, 13 und 14).


Bild 12: Greifzange mit zwei Dornen für drei und vier Steine


Bild 13: Greifzange mit zwei Dornen für ein und zwei Steine


Bild 14: Greifzange mit zwei Pratzen für zwei und drei Steine