Diese DGUV Information enthält Festlegungen zum Schutz von Personen gegen elektrischen Schlag bei der Benutzung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Bereichen mit erhöhter elektrischer Gefährdung aufgrund begrenzter Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung.
Außerdem werden Schutzmaßnahmen für den Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln mit ausreichender Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung beschrieben.
Beim Elektrohandschweißen sind zusätzlich die Anforderungen an "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" (in DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln" Kapitel 2.26) zu beachten.