GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 203-004: Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze
Arbeitsschutzorganisation
Ausführliche Betriebsorganisation
inkl. psychischer Belastung
Arbeitsschutzorganisation der Baustelle
Ausführliche Organisation Baustelle/Objekt inkl. psychischer Belastung
Anlegen und Benutzen von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
Benutzung von Gerüsten
Einsatz von Bockgerüsten
Einsatz von Konsolgerüsten
Leitern als Arbeitsplatz
Aufstieg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen
Transport von Material und Geräten - auch mit Kran
Hebezeugeinsatz / Krane
Stromversorgung auf der Baustelle
Ergänzen/ändern
Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung
Arbeiten unter Lärmbelastung
Arbeiten im Freien unter natürlicher UV-Strahlung und Hitze
Arbeiten mit Handmaschinen
Ergänzen/ändern
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten mit Staubentstehung
Ergänzen/ändern
Arbeiten in Baugruben und Gräben
Traggerüste
Umgang mit Beton, Mörtel und Putz
Arbeiten mit Schalelementen
Montage von Bauteilen
Umgang mit Produkten für Abdichtungsarbeiten
Abbruch/Demontage, allg.
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Betriebssicherheit
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Standsicherheit
Prüfung / Kennzeichnung von Gerüsten
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern

3 Gefährdungsermittlung und -beurteilung

3.1 Allgemeine Anforderungen

Beim Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln ist grundsätzlich von einer elektrischen Gefährdung auszugehen. Das Risiko (Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Verletzungsschwere) steigt mit der Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung durch äußere Einwirkungen und mit der Höhe der Körperdurchströmung, begünstigt durch großflächigen Kontakt mit der leitfähigen Umgebung.

Daher sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag festzulegen und umzusetzen. Der Stand der Technik, z. B. die Verwendung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von nicht größer als 30 mA für Steckdosenstromkreise und fest angeschlossene handgeführte elektrische Betriebsmittel, ist dabei zu berücksichtigen.

Für Arbeitsbereiche, in denen eine erhöhte elektrische Gefährdung vorliegt oder vorliegen kann, sind weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich.

3.2 Unterscheidung der Arbeitsbereiche

Folgende Arbeitsbereiche können unterschieden werden:

1. Begrenzte Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung, z. B.

2. Ausreichende Bewegungsfreiheit in leitfähiger Umgebung, z. B.

Beispielbilder zu einigen der genannten Arbeitsbereiche sind in den Anhängen 6 und 7 dargestellt.

Abb. 1: Übersicht Elektrische Gefährdung und Schutzmaßnamen beim Einsatz elektrischer Betriebsmittel

Abb. 1: Übersicht "Elektrische Gefährdung und Schutzmaßnamen beim Einsatz elektrischer Betriebsmittel"


Elektrische Gefährdung mit ausreichender Bewegungsfreiheit