Bestellung zur /zum Brandschutzbeauftragten
Herr /Frau
wird hiermit für
(Zuständigkeitsbereich)
der/des für
(Name und Sitz des Unternehmens/der Niederlassung/des Werkes/des Betriebsteils)
mit Wirkung vom zur/zum Brandschutzbeauftragten bestellt.
Sie sind in der Funktion von Brandschutzbeauftragten unmittelbar dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin unterstellt. Sie werden zu allen den Brandschutz betreffenden Fragestellungen des Unternehmens schon bei der Planung rechtzeitig eingebunden. Sie beraten und unterstützen den Unternehmer bzw. die Unternehmerin in allen Fragen des Brandschutzes. Die Gesamtverantwortung des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bleibt unberührt.
Die für Ihre Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter bzw. Brandschutzbeauftragte erforderlichen Fachkenntnisse gemäß der DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten" haben Sie nachgewiesen.
Ihnen werden für die Erfüllung Ihrer Aufgaben die erforderliche Arbeitszeit, die benötigten Arbeitsmittel und Fortbildungen gemäß der o.g. DGUV Information unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange ermöglicht.
Sie sind bei der Anwendung Ihrer brandschutztechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Die mit Ihrer Bestellung verbundenen Aufgaben sind rückseitig aufgeführt. Eine Einweisung in unsere betrieblichen Gegebenheiten wird zugesichert.
Jede Änderung dieser Tätigkeiten ist schriftlich zu fixieren und von den Unterzeichnern zu bestätigen.
, den | |
(Ort) | (Datum) |
(Unternehmer bzw. Unternehmerin, Betriebsleitung, Behördenleitung) | (Brandschutzbeauftragte/r) |
Verteiler: | |
Im Rahmen dieser Tätigkeit obliegen Ihnen folgende Aufgaben:
(bitte ankreuzen, ergänzen und/oder streichen)
1. | Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung | |
2. | Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen | |
3. | Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe | |
4. | Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren | |
5. | Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen | |
6. | Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen | |
7. | Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und von Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen | |
8. | Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen | |
9. | Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel | |
10. | Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes | |
11. | Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken | |
12. | Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen | |
13. | Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen | |
14. | Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen | |
15. | Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz | |
16. | Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)1 | |
17. | Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw. | |
18. | Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege | |
19. | Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen | |
20. | Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen | |
21. | Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden | |
22. | Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen | |
23. | Unterstützen des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw. | |
24. | Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen | |
25. | Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.) | |
26. | Dokumentieren der Tätigkeit im Betrieb, z. B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht | |
27. | ||
28. |
1 DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung"