3 Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen
3.1 Rutschhemmung
Ein nassbelasteter Barfußbereich ist mit einem nutzungsgerechten Bodenbelag einzurichten. Für die Auswahl des Bodenbelags ist die DGUV Information 207-006 anzuwenden. Sie hat als Prüfgrundlage die "Schiefe Ebene" nach DIN 51097. Nur mit diesem Verfahren ist es möglich, alle Bodenbelagsarten zu prüfen.
Entsprechend den unterschiedlichen Rutschgefahren werden die einzelnen Bereiche den Bewertungsgruppen A, B oder C zugeordnet, wobei die Anforderungen an die Rutschhemmung von A bis C zunehmen.
In der folgenden Tabelle sind für einzelne Bereiche Mindestneigungswinkel festgelegt, die bei der Prüfung nach DIN 51 097 (vgl. Abschnitt 5) von den Bodenbelägen erreicht werden müssen; die Aufzählung der nassbelasteten Barfußbereiche ist nicht abschließend.
Tabelle 1 Zuordnung der Bewertungsgruppen für einzelne nassbelastete Barfußbereiche
Bewertungsgruppe |
Mindestneigungswinkel |
Bereiche |
A |
12° |
- Barfußgänge und Sanitärbereiche (weitgehend trocken)
- Einzel- und Sammelumkleideräume
- Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen, wenn im gesamten Bereich die Wassertiefe mehr als 80 cm beträgt
- Sauna- und Ruhebereiche (weitgehend trocken)
|
B |
18° |
- Barfußgänge und Sanitärbereiche,
soweit sie nicht A zugeordnet sind
- Duschräume und Duschbereiche
- Dampfbäder
- Bereich von Desinfektionssprühanlagen
- Beckenumgänge
- Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen,
wenn in Teilbereichen die
Wassertiefe weniger als 80 cm beträgt
- Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen
von Wellenbecken
- Hubböden
- Planschbecken
|
B |
18° |
- Leitern und Treppen außerhalb des
Beckenbereiches soweit diese nicht C
zugeordnet sind
- begehbare Oberflächen von Sprungplattformen
und Sprungbrettanlagen,
soweit sie nicht C zugeordnet sind
- Sauna und Ruhebereiche, soweit sie
nicht A zugeordnet sind
|
C |
24° |
- Ins Wasser führende Leitern und
Treppen
- Aufgänge zu Sprunganlagen und
Wasserrutschen
- Oberflächen von Sprungplattformen
und Sprungbrettern in der Länge, die
für den Springer reserviert ist. (Die
rutschfeste Oberfläche der Sprungplattformen
und Sprungbretter muss
um die Vorderkante herumgeführt
werden, wo die Hände und Zehen der
Benutzer greifen)
- Startblöcke
- Durchschreitebecken
- Kneippbecken, Tretbecken
- Geneigte Beckenrandausbildung
- Rampen im Beckenumgangsbereich
mit Neigung > 6 %
|
Begehbare Sitzflächen, wie z. B. Tribünen und Podeste in Beckennähe, in die Nässe verschleppt werden kann, sind wie Bodenbelagsflächen zu behandeln.
Werden Barfußbereiche planmäßig auch mit Schuhwerk begangen, sind zusätzlich die Anforderungen nach der ASR A1.5/1,2 zu beachten.
Die "Trittfreundlichkeit" der Bodenbeläge ist im Prüfverfahren nach DIN 51 097 nicht berücksichtigt und daher im Einzelfall zusätzlich zu bewerten.
3.2 Planung und Verlegung
Bei Verlegung neuer Bodenbeläge wird neben der Auswahl der geeigneten Bodenbeläge nach 3.1. für die Überprüfung und Erhaltung der rutschhemmenden Eigenschaften folgendes Vorgehen empfohlen:
- Bildung von Rückstellproben mit mind. 2 m2 für spätere Überprüfungen
- Durchführung von Nullmessungen je Bodenbelag
- Durchführung einer ersten Kontrollmessung je Bodenbelag nach Bauendreinigung und vor erster Inbetriebnahme der Bodenbeläge
- ggf. weitere Kontrollmessungen zur Feststellung von Veränderungen der Rutschhemmung zu einem späteren Zeitpunkt
Unfälle lassen sich nicht allein durch rutschhemmende Bodenbeläge verhindern. Deshalb sind insbesondere folgende zusätzliche Anforderungen zu berücksichtigen:
- Bauliche Maßnahmen, durch die sichergestellt wird, dass Verkehrswege möglichst von Wasseransammlungen frei bleiben. Dies wird z. B. durch ausreichendes Bodengefälle (→ detaillierte Angaben hierzu siehe z. B. Merkblatt DGfdB R 25.07 "Gefälleausbildung in Bodenbelägen von Schwimmbädern". Hierin werden genannt: mind. 2 % in Beckenumgängen und 3 % in Duschbereichen) sowie durch eine ausreichende Anzahl von Bodeneinläufen erreicht.
- Nach Anhang 1.5 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dürfen Fußböden in Räumen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährliche Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein.
- Eine Stolperstelle ist ab einer Unebenheit von 4 mm gegeben.
- Abdeckungen von Überlauf- bzw. Ablaufrinnen bündig mit dem Fußboden.
- Höhenunterschiede in der Fuge sind auf zulässige Werte zu beschränken (siehe Merkblatt "Höhendifferenzen – Höhendifferenzen in Keramischen-, Betonwerkstein- und Naturwerksteinbekleidungen und Belägen –" des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe).
- Keine scharfen Kanten, an geschnittenen Fliesen sind die Kanten zu brechen/fasen.
- Stufenvorderkanten sind zu runden (gerundete Abschlusskanten, z. B. durch Formsteine). Zusätzlich sind Stufenvorderkanten von ins Wasser führenden Treppen deutlich erkennbar farblich zu kennzeichnen.
Entlang der Wände bis zu einem Abstand von etwa 15 cm, in Ecken und unter fest im Fußboden verankerten Einrichtungen und Bauteilen kann zur Erleichterung der Reinigung ein ebener profilierter Bodenbelag eingesetzt werden.
3.3 Reinigung und Pflege
Reinigung und Pflege haben entscheidenden Einfluss auf die Rutschhemmung.
Hierbei wird unterschieden zwischen der einmaligen Bauendreinigung vor Inbetriebnahme
und der Unterhaltsreinigung im laufenden Betrieb.
Die Beschaffenheit des Bodenbelags, insbesondere die Rutschhemmung, darf
durch den Einsatz der verwendeten Reinigungsmittel und -geräte nicht nachteilig
verändert werden. Die Reinigungsanleitungen der Produkthersteller (bzgl. Bodenbelag
und Reinigungsmittel) sind zu beachten.
3.3.1 Bauendreinigung
Nach Verlegung und Fertigstellung sind die Bodenbeläge so zu reinigen, dass die
baubedingten Verschmutzungen (z. B. Zementschleier) beseitigt werden.
Die rutschhemmenden Eigenschaften der Bodenbeläge dürfen dabei nicht nachteilig beeinträchtigt werden.
3.3.2 Unterhaltsreinigung
Für die Unterhaltsreinigung im laufenden Betrieb sind u. a. zu beachten:
- Erstellung eines auf den Bodenbelag abgestimmten Reinigungskonzeptes vor
Inbetriebnahme.
- Verwendung geeigneter Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel, die die rutschhemmenden
Eigenschaften der Bodenbeläge nicht nachteilig beeinträchtigen.
- Vermeidung von Filmbildung durch Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel.
- Verwendung schonender Reinigungsgeräte für die Reinigung großflächiger
Fußböden, vorzugsweise mit Bürstengeräten.
- Fachgerechte Ausführung auf Grundlage des Reinigungskonzeptes. Reinigungs-,
Desinfektions- und Pflegearbeiten sind regelmäßig zu kontrollieren.
Ergänzend wird auf die von der DGfdB herausgegebenen Listen/Richtlinien
hingewiesen:
- Arbeitsunterlage DGfdB-A 41 (Liste RK) "Liste geprüfter Reinigungsmittel für keramische Beläge in Schwimmbädern"
- Arbeitsunterlage DGfdB-A42 (Liste RE) "Liste geprüfter Reinigungsmittel für Beckenkörper und -bauteile aus Edelstahl in Schwimmbädern"
- Richtlinie DGfdB-R 94.04 "Reinigung, Desinfektion und Hygiene in Bädern"
3.4 Zusätzliche Anforderungen
In Einzelfällen können zusätzliche Kriterien bei der Auswahl von Bodenbelägen zu
berücksichtigen sein. Dies gilt insbesondere für nassbelastete Barfußbereiche in
medizinischen Badeabteilungen (z. B. balneologischen und hydrotherapeutischen
Abteilungen von Krankenhäusern und Kureinrichtungen). Wegen körperlicher Behinderung von Patientinnen
und Patienten müssen dort z. B. folgende Gesichtspunkte beachtet werden:
- Gehen mit Krücken
- Befahren mit Gehhilfen, Krankenstühlen oder mobilen Personenliftern
- Reflexauslösung bei bestimmten Patientinnen und Patienten (z. B. Spastikern).