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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 208-016: Die Verwendung von Leitern und Tritten
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Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung
1An wen richtet sich diese DGUV Information?
2Wofür ist der Unternehmer bei der Zurverfügungstellung und Verwendung von Leitern und Tritten verantwortlich?
3Was muss der Unternehmer bei der Zurverfügungstellung von Leitern und Tritten einschließlich des Zubehörs beachten?
3.1Auswahlkriterien für Leitern und Tritte
3.1.1Welche Bauarten von Leitern, Tritten und Zubehör sind gebräuchlich?
3.1.2Welche Leitergröße wird benötigt?
3.1.3Aus welchem Werkstoff soll der Aufstieg sein?
3.2Wie viele Aufstiege sind zur Verfügung zu stellen?
4Was ist bei der Unterweisung der Beschäftigten zu beachten?
5Was ist bei der Verwendung von Leitern und Tritten zu beachten?
5.1Allgemeines
5.2Bauartunabhängige Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung
5.3Bauartabhängige Hinweise zur bestimmungsgemäßen Verwendung
5.4Transport und Lagerung von Leitern und Tritten
6Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung zu beachten?
7Was ist zu tun, wenn Leitern und Tritte Schäden aufweisen?

Anhang

 

 

Impressum

Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de

Sachgebiet Bauliche Einrichtungen und Leitern des Fachbereichs Handel und Logistik der DGUV

Ausgabe: August 2022

Satz und Layout: Atelier Hauer + Dörfler, Berlin

Bildnachweis: © H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / DGUV

Copyright: Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p208016

 

 

Änderungen zur letzten Ausgabe von 2007:
  • Neuer Titel
  • Information wurde gegendert
  • Inhaltliche Aufnahme der TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern"
  • Einführung von Leiterklassen nach DIN EN 131-2 für die berufliche und nicht berufliche (private) Verwendung
  • Einführung von Quertraversen für Leitern, die als Anlegeleitern verwendet werden und eine Länge > 3000 mm haben.
  • Aufnahme von Teleskopleitern nach DIN EN 131-6
  • Aufnahme von Glasreinigerleitern mit Stufen
  • Erweiterung des Leiterzubehörs
  • Überarbeitung der Checkliste zur Prüfung von Leitern
  • Vorstellung neuer Sicherheits-Piktogramme für Leitern und Tritte