In vielen Bereichen von Fertigung und Instandhaltung spielen nach wie vor das Gasschweißen und die damit verwandten Verfahren – Brennschneiden, Flammlöten, Flammrichten, Flammwärmen und andere – eine große Rolle.
Die Gerätetechnik wurde zu einem hohen Stand entwickelt. Dennoch gehen auch von dieser Technik Gefahren aus.
Es kann zum Umfallen der Gasflasche, zum Flammenrückschlag, zum Platzen eines Schlauchs, zu Vergiftungen, zu Blendungen, zum Brand, zu einer Verpuffung oder auch zu einer Explosion kommen.
Unfälle sind die Folge, oft kleine Verletzungen, manchmal auch Ereignisse mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen.
Wie kann man das verhindern?
Sichere Einrichtungen verwenden, sie prüfen und pflegen, noch genauer und eindringlicher informieren, sich noch sicherer und gesundheitsbewusster verhalten!
Vorschriften, Normen und Regeln sind nicht immer zur Hand. Sie sind auch vielleicht nicht immer übersichtlich und leicht lesbar. Deshalb sollen auf den folgenden Seiten Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Anwendung der Autogentechnik in verständlicher Form abgehandelt werden.
Möglichkeiten zur Umsetzung der Forderungen, die zum Beispiel Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und auch Gefahrstoffverordnung sowohl an Unternehmer und Unternehmerinnen als auch an Beschäftigte stellen, werden anhand des in DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", DGUV Regel 100-500 und 100-501 "Betreiben von Arbeitsmitteln" und in Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und zu Gefahrstoffen (TRGS) beschriebenen Stands der Technik aufgezeigt.
Darüber hinaus müssen sich die Beschäftigten auch über zusätzliche Gefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen informieren, die nur indirekt mit dem Schweißen zu tun haben: Schleifarbeiten, Arbeiten von Leitern aus, Bauarbeiten usw.
Weitere DGUV Informationen stehen dafür zur Verfügung.