Schutzmaßnahmen
Vorbeugender Holzschutz
Einbringverfahren

Streichen

Technische Schutzmaßnahmen
Werden lösemittelhaltige Holzschutzmittel in Räumen verarbeitet, ist für gute Lüftung zu sorgen.

Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz siehe hier.

Chromathaltige Holzschutzmittel und Steinkohlenteerölpräparate dürfen im Streichverfahren nicht verarbeitet werden.

 

Bei allen für die vorbeugende Behandlung von tragenden und aussteifenden Holzbauteilen zugelassenen Holzschutzmitteln ist das Spritzen von Hand nicht mehr zulässig.

 

 

Persönliche Schutzausrüstungen

  Schutzhandschuhe tragen Schutzbrille tragen Gasmaske tragen Schutzanzug tragen
Holzschutzmittel Schutzhandschuhe Augenschutz Atemschutz Schutzkleidung
Wässrige Holzschutzmittel mit Bor- oder Kupfer-salzen, Quats oder Cu-HDO
  • Nitril
  • Polychloropren
Bei Spritzgefahr:
Gestellbrille
Im Allgemeinen nicht erforderlich Im Allgemeinen nicht erforderlich;
Arbeitskleidung
Wässrige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • Polychloropren
Bei Spritzgefahr:
Gestellbrille
Im Allgemeinen nicht erforderlich Im Allgemeinen nicht erforderlich;
Arbeitskleidung
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
Bei Spritzgefahr:
Gestellbrille
Bei großflächiger Anwendung und/oder schlechten Lüftungsverhältnissen erforderlich:
A1 oder A2 (braun)
Im Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung

 

Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.

Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.

Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.

Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.