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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 209-043: Holzschutzmittel
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Schutzmaßnahmen
Vorbeugender Holzschutz
Einbringverfahren

Tauchtränkung

Beim Tauchen schwimmt das Holz auf bzw. im Holzschutzmittel. Zur allseitigen Behandlung muss das Holz von Zeit zu Zeit gewendet werden. Die Behandlungsdauer ist abhängig von verschiedenen Einflussgrößen (Holzart, Art des Holzschutzmittels, gewünschter Schutz) und beträgt meist nur Minuten bis wenige Stunden. Damit wird eine Eindringtiefe von wenigen Millimetern erreicht.

Chromathaltige Holzschutzmittel dürfen nach TRGS 618 im Tauchverfahren nicht eingesetzt werden.

Technische Schutzmaßnahmen 1)
Für den Schutz der Umwelt sind eine Reihe baulicher Maßnahmen erforderlich, z.B.:

 

Persönliche Schutzausrüstungen

Umgang mit Holzschutzmitteln besteht an diesen Anlagen im Allgemeinen nur bei der Bereitstellung der Holzschutzmittel und dem Ansetzen der Imprägnierlösung (siehe Abschnitt „Ansetzen der Imprägnierlösung“). Werden frisch imprägnierte Hölzer – vor allem tropfnasse Hölzer – von Hand umgesetzt, sind Schutzhandschuhe und geeignete Schutzkleidung (Chemikalienschutzanzug oder großflächige Gummischürze) erforderlich (siehe Abschnitt „Umgang mit frisch imprägnierten Hölzern“).

  Schutzhandschuhe tragen Schutzbrille tragen Gasmaske tragen Schutzanzug tragen
Holzschutzmittel Schutzhandschuhe Augenschutz Atemschutz Schutzkleidung
Wässrige Holzschutzmittel mit Bor- oder Kupfersalzen, Quats oder Cu-HDO
  • Nitril
  • Polychloropren
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr:
Gestellbrille
Im Allgemeinen nicht erforderlich Chemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze
Wässrige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • Polychloropren
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr:
Gestellbrille
Im Allgemeinen nicht erforderlich Chemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr:
Gestellbrille
Bei großflächiger Anwendung und/oder schlechten Lüftungsverhältnissen erforderlich:
A1 oder A2 (braun-weiß)
Chemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze
Steinkohlenteerölpräparate
  • Nitril
  • Butylkautschuk
Dichtschließende Schutzbrille Korbbrille Bei großflächiger Anwendung und/oder schlechten Lüftungsverhältnissen erforderlich:
A1 oder A2 (braun-weiß)
Chemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze

 

Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.

Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.

Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.

Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.

 

 


1) Siehe auch "Merkblatt für den sicheren Betrieb von Nichtdruckanlagen mit wasserlöslichen Holzschutzmitteln"" der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung e.V. (DGfH) und Merkblatt Nr. 3.3/3 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Holzimprägnieranlagen“ des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft.