Schutzmaßnahmen
Vorbeugender Holzschutz
Einbringverfahren

Trogtränkung

Bei der Trogtränkung wird das Holz in Trögen mit speziellen Vorrichtungen mehrere Stunden (meist mehr als 24 Stunden) bis wenige Tage untergetaucht gehalten.

Die Eindringtiefe ist bei der Trogtränkung deutlich größer, die aufgenommenen Holzschutzmittelmengen sind erheblich größer als beim Streichen, Spritzen oder Tauchen.

Eine Sonderform der Trogtränkung ist die Einstelltränkung von Pfählen, z.B. für den Obst- und Weinbau, mit Steinkohlenteer-Imprägnierölen (Kreosote). Diese können dabei erwärmt werden.

Chromathaltige Holzschutzmittel dürfen nach TRGS 618 in der Trogtränkung nicht eingesetzt werden.

Technische Schutzmaßnahmen 1)
Für den Schutz der Umwelt sind eine Reihe baulicher Maßnahmen erforderlich, z.B.:

Organisatorische Maßnahmen
Frisch imprägniertes Holz sollte solange oberhalb der Tränkflüssigkeit auf dem Hubwerk verbleiben, bis kein Holzschutzmittel mehr abtropft.

 

Persönliche Schutzausrüstungen

Umgang mit Holzschutzmitteln besteht an diesen Anlagen im Allgemeinen nur bei der Bereitstellung der Holzschutzmittel und dem Ansetzen der Imprägnierlösung (siehe Abschnitt „Ansetzen der Imprägnierlösung“). Werden frisch imprägnierte Hölzer – vor allem tropfnasse Hölzer – von Hand umgesetzt, sind Schutzhandschuhe und geeignete Schutzkleidung (Chemikalienschutzanzug oder großflächige Gummischürze) erforderlich (siehe Abschnitt „Umgang mit frisch imprägnierten Hölzern“).

  Schutzhandschuhe tragen Schutzbrille tragen Gasmaske tragen Schutzanzug tragen
Holzschutzmittel Schutzhandschuhe Augenschutz Atemschutz Schutzkleidung
Wässrige Holzschutzmittel mit Bor- oder Kupfersalzen, Quats oder Cu-HDO
  • Nitril
  • Polychloropren
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr:
Gestellbrille
Im Allgemeinen nicht erforderlich Im Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung
Wässrige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • Polychloropren
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr:
Gestellbrille
Im Allgemeinen nicht erforderlich Im Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • teilweise auch weitere
Bei Spritzgefahr:
Gestellbrille
Bei großflächiger Anwendung und/oder schlechten Lüftungsverhältnissen erforderlich:
A1 oder A2 (braun-weiß)
Chemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze
Steinkohlenteerölpräparate
  • Nitril
  • Butylkautschuk
Bei Spritzgefahr:
Dichtschließende Schutzbrille
Korbbrille
Bei großflächiger Anwendung und/oder schlechten Lüftungsverhältnissen erforderlich: A1 oder A2 (braun-weiß) Chemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze

 

Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.

Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.

Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.

Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.

 


1)Siehe auch „Merkblatt für den sicheren Betrieb von Nichtdruckanlagen mit wasserlöslichen Holzschutzmitteln“ der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung e.V. (DGfH) und im Merkblatt Nr. 3.3/3 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an Holzimprägnieranlagen“ des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft.