Bei Kesseldrucktränkverfahren wird Holzschutzmittel unter Anwendung von Unter- bzw. Normal- und Überdruck oder einer Kombination davon eingebracht. Das Holzschutzmittel wird dabei in die Hohlräume des Holzes gedrückt. Dadurch wird eine größere Eindringtiefe und damit auch eine bessere Schutzwirkung als bei Oberflächenverfahren erzielt.
Für den Schutz der Umwelt sind an Kesseldruckanlagen, an Auffangwannen und dort, wo frisch imprägniertes Holz gelagert wird, eine Reihe von baulichen Maßnahmen durchzuführen1).
Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten – vor allem bei Verwendung chromathaltiger Holzschutzmittel – folgende Maßnahmen getroffen werden:
Technische Schutzmaßnahmen
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Im Bereich der Kesselöffnung kann die Freisetzung von Aerosolen verhindert werden, wenn nach dem Druckausgleich durch eine ausreichende Wartezeit (mindestens 1 Stunde) sichergestellt ist, dass sich im Kessel befindliche Aerosole niedergeschlagen haben.
Persönliche Schutzausrüstungen
Umgang mit Holzschutzmitteln besteht an diesen Anlagen im Allgemeinen nur bei der Bereitstellung der Holzschutzmittel und dem Ansetzen der Imprägnierlösung (siehe Abschnitt „Ansetzen der Imprägnierlösung“). Werden frisch imprägnierte Hölzer – vor allem tropfnasse Hölzer – von Hand umgesetzt, sind Schutzhandschuhe und geeignete Schutzkleidung (Chemikalienschutzanzug oder großflächige Gummischürze) erforderlich (siehe Abschnitt „Umgang mit frisch imprägnierten Hölzern“).
Wird der Kessel nach Abschluss der Imprägnierung ohne ausreichende Wartezeit geöffnet und der Kessel betreten, ist geeigneter Atemschutz, Schutzkleidung und Augenschutz erforderlich.
Holzschutzmittel | Schutzhandschuhe | Augenschutz | Atemschutz | Schutzkleidung |
Chromathaltige Holzschutzmittel |
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Bei Spritzgefahr Dichtschließende Schutzbrille Korbbrille |
Im Allgemeinen nicht erforderlich; Bei Kontakt mit Aerosolen: Partikelfilter P2 |
Chemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze |
Wässrige Holzschutzmittel mit Bor- oder Kupfersalzen, Quats oder Cu-HDO |
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Bei Spritzgefahr: Gestellbrille |
Im Allgemeinen nicht erforderlich | Im Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung |
Wässrige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen |
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Bei Spritzgefahr: Gestellbrille |
Im Allgemeinen nicht erforderlich | Im Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung |
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen |
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Bei Spritzgefahr: Gestellbrille |
Bei großflächiger Anwendung und/oder schlechten Lüftungsverhältnissen erforderlich: A1 oder A2 (braun-weiß) |
Chemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze |
Steinkohlenteerölpräparate |
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Bei Spritzgefahr: Dichtschließende Schutzbrille Korbbrille |
Bei großflächiger Anwendung und/oder schlechten Lüftungsverhältnissen erforderlich: A1 oder A2 (braun-weiß) |
Chemikalienschutzanzug, zumindest großflächige Gummischürze |
Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.
Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.
Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.
Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.
1) Siehe hierzu: „Merkblatt für den sicheren Betrieb von Kesseldruckanlagen mit wasserlöslichen Holzschutzmitteln“ und „Merkblatt für den sicheren Betrieb von Kesseldruckanlagen mit Steinkohlenteerölen“ der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung e. V. (DGfH), Schwanthalerstr. 79, 80336 München