Schutzmaßnahmen
Bekämpfender Holzschutz
Auftragverfahren

Handauftrag/Streichen

Technische Schutzmaßnahmen
Werden lösemittelhaltige Holzschutzmittel in Räumen verarbeitet, müssen Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz getroffen werden.

Die Arbeiten müssen in gut belüfteten Räumen durchgeführt werden.

Persönliche Schutzausrüstungen

  Schutzhandschuhe tragen Schutzbrille tragen Gasmaske tragen Schutzanzug tragen
Holzschutzmittel Handschutz Augenschutz Atemschutz Körperschutz
Wasserbasierte Bor-haltige Holzschutzmittel Bei andauerndem Hautkontakt:
  • Nitril
  • Polychloropren
Gestellbrille Im Allgemeinen nicht erforderlich Im Allgemeinen nicht erforderlich;
Arbeitskleidung
Wasserbasierte Quat-Bor-Präparate
  • Nitril
  • Polychloropren
Bei Spritzgefahr:
Korbbrille
Im Allgemeinen nicht erforderlich Bei Spritzgefahr:
Alkalibeständige Schutzkleidung
Wässrige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • Polychloropren
Bei Spritzgefahr:
Gestellbrille
Im Allgemeinen nicht erforderlich Im Allgemeinen nicht erforderlich;
Arbeitskleidung
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
Bei Spritzgefahr:
Gestellbrille
Gasfilter: A1 oder A2 (braun) Im Allgemeinen nicht erforderlich;
Arbeitskleidung

 

Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.

Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.

Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.

Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.