Technische Schutzmaßnahmen
Werden lösemittelhaltige Holzschutzmittel in Räumen
verarbeitet, müssen Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz getroffen werden.
Die Arbeiten müssen in gut belüfteten Räumen durchgeführt werden.
Persönliche Schutzausrüstungen
Holzschutzmittel | Handschutz | Augenschutz | Atemschutz | Körperschutz |
Wasserbasierte Bor-haltige Holzschutzmittel | Bei andauerndem Hautkontakt:
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Gestellbrille | Im Allgemeinen nicht erforderlich | Im Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung |
Wasserbasierte Quat-Bor-Präparate |
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Bei Spritzgefahr: Korbbrille |
Im Allgemeinen nicht erforderlich | Bei Spritzgefahr: Alkalibeständige Schutzkleidung |
Wässrige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen |
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Bei Spritzgefahr: Gestellbrille |
Im Allgemeinen nicht erforderlich | Im Allgemeinen nicht erforderlich; Arbeitskleidung |
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen |
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Bei Spritzgefahr: Gestellbrille |
Gasfilter: A1 oder A2 (braun) | Im Allgemeinen
nicht erforderlich; Arbeitskleidung |
Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.
Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.
Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.
Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.