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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 209-043: Holzschutzmittel
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Schutzmaßnahmen
Bekämpfender Holzschutz
Auftragverfahren

Spritzverfahren

Technische Schutzmaßnahmen
Werden lösemittelhaltige Holzschutzmittel in Räumen verarbeitet, müssen Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz getroffen werden.

Die Arbeiten müssen in gut belüfteten Räumen durchgeführt werden.

Damit möglichst wenig Aerosole freigesetzt werden, sollte das Holzschutzmittel möglichst nahe an der zu behandelnden Oberfläche aufgebracht werden.

Persönliche Schutzausrüstungen

  Schutzhandschuhe tragen Schutzbrille tragen Gasmaske tragen Schutzanzug tragen
Holzschutzmittel Handschutz Augenschutz Atemschutz Körperschutz
Wasserbasierte Bor-haltige Holzschutzmittel
  • Nitril
  • Polychloropren
Korbbrille Partikelfilter P2 Geschlossene Arbeitskleidung
Wasserbasierte Quat-Bor-Präparate
  • Nitril
  • Polychloropren
Korbbrille Partikelfilter P2 Alkalibeständige Schutzkleidung,
Chemikalienschutzanzug
Wässrige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
  • Polychloropren
Korbbrille Partikelfilter P2 Arbeitskleidung
Lösemittelhaltige Holzschutzmittel mit organischen Wirkstoffen
  • Nitril
Korbbrille A2-P2 (braun-weiß) Chemikalienschutzanzug

 

Die Handschuh-Datenbank von GISBAU (www.gisbau.de) enthält Schutzhandschuh-Empfehlungen von verschiedenen Handschuh-Herstellern für die Holzschutzmittel-Produktgruppen.

Es werden Handschuhfabrikate mit Tragedauern für den Spritzkontakt (z.B. Streichen) und den Dauerkontakt (z.B. Spritzen) angegeben.

Auf unbedeckte Körperteile sollten Hautschutzmittel aufgetragen werden.

Nach der Arbeit und vor längeren Arbeitspausen sollten die Hände gereinigt und Hautpflegemittel aufgetragen werden.