Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen feststellen, ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen und die von ihnen ausgehende Gefährdung beurteilen.
Drei wesentliche Gefährdungen beim Umgang mit Holzstaub können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen:
Zusätzlich können an und in Silos Personen gefährdet werden durch
(Diese Gefährdungen sind nicht Gegenstand dieser DGUV Information, siehe dazu DGUV Information 209-083.)
Hinweis: Holzstaub entsteht bei jeder spanenden Bearbeitung – besonders beim Schleifen – von Holz, Holzwerkstoffen oder Holzverbundstoffen durch Maschinen oder Handarbeit. Bei der Handhabung von Roh- oder Fertigteilen sowie beim Wechseln von Staubsammelsäcken der Absauganlage oder bei der Reinigung der Werkstatt kann ohne getroffene Schutzmaßnahmen abgelagerter Holzstaub in der Raumluft verteilt werden.