Silos im Sinne dieser Information sind Anlagen zum zeitweisen Lagern von Holzstaub, Holzspänen sowie Hackschnitzeln, die von oben befüllt und nach unten oder von der Seite her entleert werden.
Als Silos gelten ortsfeste geschlossene Sammel- und Lagereinrichtungen mit einer maximal möglichen Lagerhöhe von mehr als 1,5 m (DIN EN 12779).
Nicht als Silo im Sinne dieser Schrift gelten:
Späne-Lagerräume mit Zugängen unter Erdniveau (Späne-Keller) müssen ebenfalls alle in dieser DGUV Information genannten Anforderungen erfüllen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz (Abschnitt 9) ergeben sich erfahrungsgemäß in der Praxis kaum lösbare Probleme.
Diese DGUV Information behandelt:
Die Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz sind ausführlich in der DGUV Information 209-045 beschrieben.
Nicht behandelt wird die Lagerung von Schüttgütern aus gepressten Holzprodukten (z. B. Pellets, Briketts).
Die hier beschriebenen Lösungen sind derzeit üblich und haben sich in der Praxis bewährt. Sie schließen andere, ebenso sichere Lösungen nicht aus.
Die vollständigen Titel der zitierten Normen und Regeln sind im Anhang 1 wiedergegeben.