Durch die Sichtverbindung nach außen wird der visuelle Kontakt zur Umwelt möglich. Hierdurch können die Beschäftigten den natürlichen Tagesablauf zusammen mit der aktuellen Wetterlage wahrnehmen. Die Sichtverbindung unterstützt die positiven Wirkungen des Tageslichts am Arbeitsplatz und vermindert das Gefühl, im Raum eingeschlossen zu sein. Somit dient sie der Erhaltung der Gesundheit und des psychischen Wohlbefindens. Die Sichtverbindung nach außen wird in der Arbeitsstättenverordnung gefordert.
Nicht jede Fläche, durch die Tageslicht in den Raum gelangt, eignet sich für eine Sichtverbindung nach außen. Solche Flächen müssen eine entsprechende verzerrungsfreie und farbneutrale Durchsicht ermöglichen (s. Kapitel 11).
Auch sichtbehindernde Fassadenelemente, wie beispielsweise Lochbleche, Bedruckungen sowie feststehende Blend- und Wärmeschutzsysteme, beeinträchtigen die Sichtverbindung nach außen.
Optimal ist es, wenn der Blick direkt ins Freie möglich ist und ohne störende Verbauung und übermäßigen Bewuchs durch hohe Sträucher oder Bäume eingeschränkt wird. Sichtverbindungen in offene Innenhöfe und überglaste Atrien und ebenso Sichtverbindungen, die durch einen anderen Raum hindurch nach außen gehen, sind besser als keine Sichtverbindung, aber meist weniger optimal.
Die Anordnung und die Platzierung der lichtdurchlässigen Flächen sind maßgeblich dafür, inwieweit der Blick ins Freie möglich ist und welche Eindrücke wahrgenommen werden können. Im Allgemeinen bieten größere Fenster dazu bessere Möglichkeiten als kleinere Fenster (s. Kapitel 5 und 9).
Wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber davon ausgehen können, die Anforderungen nach einer Sichtverbindung nach außen zu erfüllen, soll künftig in der Technische Regeln für Arbeitsstätten – Beleuchtung (ASR A3.4) beschrieben werden. |