Vorbemerkung

Diese Schrift beschreibt den sicheren Umgang mit Lasten über Personen. Sie wendet sich an die organisatorisch und fachlich Verantwortlichen für Produktionen und Veranstaltungen.

Es wird das erforderliche Sicherheitsniveau für die speziellen Arbeitsverfahren in der Veranstaltungstechnik sowie für Situationen und Vorgänge mit vergleichbaren Gefährdungen festgelegt.

Veranstaltungen und Produktionen

Unternehmen und Dienstleister für Produktionen und Veranstaltungen sind Betriebe, die Produktionen und Veranstaltungen z. B. in folgenden Bereichen durchführen bzw. an solchen beteiligt sind:

  • Film, Hörfunk, Fernsehen - Studios, Ateliers und andere Produktionsorte
  • Schauspiel und Musiktheater - Theater, Musical, Mehrzweckhallen, Freilichtbühnen, Spiel- und Szenenflächen in Konzertsälen, Bühnen in Kabaretts, Varietés, Schulen
  • Events und Veranstaltungen - Shows, Open-Air-Veranstaltungen, Konzerte, Diskotheken
  • Messen und Ausstellungen

Im Folgenden wird für diese Unternehmen und Dienstleister nur noch der Begriff Veranstaltungs- und Produktionsunternehmen verwendet.

Schutzziele für die Sicherheit beim Halten von Lasten über Personen sind in gesetzlichen Anforderungen und im Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherungsträger beschrieben (vgl. Anhang 1).

Die konstruktive Sicherheit gegen das Herabfallen von Lasten bei maschinentechnischen Einrichtungen für den Veranstaltungsbereich (z. B. Prospektzügen, Leuchtenhängern und Stativen) ist nicht Gegenstand dieser Schrift. Hierfür gelten die Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie die einschlägigen DIN- und DIN EN Normen.

Die vorliegende DGUV Information wurde vom DGUV Fachbereich Verwaltung, Sachgebiet "Bühnen und Studios" sowie den nachfolgend aufgezählten Organisationen erarbeitet:

Die DGUV Information stellt grundsätzlich den gemeinsamen Standpunkt mit folgenden Verbänden dar: