6 Qualifizierung der Ausbildenden
Als Ausbilder oder Ausbilderin für Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb der Fachkunde zum Freimessen kann tätig werden, wer
- aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Messtechnik und Messstrategie verfügt,
- vertiefte sicherheitsfachliche Kenntnisse zu den relevanten Gefahrstoffen hat,
- mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und dem Regelwerk (siehe Punkt 3.1.1) vertraut ist,
- mit den Messgeräten sowie den Bedienungsanleitungen der Messgeräte vertraut ist,
- praktische Erfahrungen mit dem Einsatz der Messtechnik hat und
- über die pädagogische Fähigkeit verfügt, die Ausbildungsinhalte erfolgreich zu vermitteln und eine Lerngruppe durch die Fachkundeausbildung zu führen.