9 Prüfpunkte "Verkehrssicherheit und Antrieb"

Diesen Prüfpunkten liegt die Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO ("HU-Richtlinie") (VkBl. 2019 S. 871) mit Änderung (VkBl. 2021 S. 1175) zu Grunde.


Prüfpunkte Grund für Mangelfeststellung (Beispiele)
V 1 Bremsanlage
V 1.1 Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen
V 1.1.1 Bremspedal / Bremshebel
  • Pedal- / Hebelweg zu groß
  • Freigängigkeit beeinträchtigt
  • Pedaloberfläche nicht rutschsicher
V 1.1.2 Bremspedal- / Bremshebellagerung
  • Lagerung schwergängig
  • Übermäßige Abnutzung oder Spiel
V 1.1.3 Mechanische Feststellbremsanlage
  • Ratsche sperrt nicht einwandfrei
  • Verschleiß an Hebellagerung
  • Hebelweg zu groß
  • Betätigungseinrichtung fehlt, beschädigt, unwirksam
V 1.1.4 pneumatische Feststellbremsanlage
  • Betätigungseinrichtung gebrochen, beschädigt, übermäßig abgenutzt oder unsicher am Ventil befestigt
  • Verriegelung in Bremsstellung hält nicht einwandfrei
  • Ventil undicht
  • Ventil in der Funktion beeinträchtigt, ohne Funktion
  • Bei Betätigung im Zugfahrzeug wird Bremsleitung für Anhänger nicht belüftet
  • Bei Einlegen der "EG-Kontrollstellung" wird Bremsleitung für Anhänger nicht entlüftet
V 1.1.5 Elektronische Feststellbremsanlage
  • Fehlerhafte Funktion
  • Warneinrichtung zeigt Fehlfunktion an
V 1.1.6 Löseventil am Anhänger
  • Ventil undicht, beschädigt, in der Funktion beeinträchtigt
  • Befestigung mangelhaft
  • Bei Druckbeaufschlagung über die Vorratsleitung geht das betätigte
    Löseventil nicht wieder in die Betriebsstellung
V 1.2 Einrichtungen zur Energiebeschaffung und Bevorratung
V 1.2.1 Unterdruckpumpe oder Kompressor
  • Druckabfall zu hoch
  • Aufbau des Luftdrucks / Unterdrucks bis zu einem sicheren Betriebswert dauert zu lange
  • Drucksicherung, Überdruckventil in Funktion beeinträchtigt
  • Luftverlust
  • Übermäßiger Ölverlust am Kompressor
V 1.2.2 Frostschutzeinrichtung
  • Entwässerungsvorrichtung in Funktion beeinträchtigt
V 1.3 Kontroll- und Warneinrichtungen
V 1.3.1 Druckanzeige
  • beschädigt
  • ohne Funktion
V 1.3.2 Druckwarnanzeige
  • beschädigt
  • ohne Funktion
V 1.3.3 Warneinrichtung Feststellbremse
  • ohne Funktion
V 1.4 Steuer- und Regelungseinrichtungen
V 1.4.1 Fußbetätigte Bremsventile
  • Ventil undicht, beschädigt
  • Befestigung mangelhaft
  • Austritt von Hydraulikflüssigkeit
  • kein Druck im System
V 1.4.2 Hauptbremszylinder
  • lose, schadhaft oder undicht mit Beeinträchtigung der Bremswirkung
  • Bremsflüssigkeitsmenge zu gering
  • Bremsflüssigkeit verschmutzt oder weist Ablagerungen auf
  • Verschluss am Ausgleichsbehälter fehlt
  • Mangelhafte Funktion der Warneinrichtung für den Bremsflüssigkeitsstand
V 1.4.3 Bremskraftverstärker
  • Schadhaft, in der Funktion beeinträchtigt
V 1.4.4 Bremskraftregler
  • Ventil undicht, beschädigt, in der Funktion beeinträchtigt
  • Befestigung mangelhaft
  • Gestänge schadhaft, falsch eingestellt, Funktion mangelhaft
  • Einstellung Bremskraftregler stimmt nicht mit vorgegebener Einstellanweisung
    (z. B. ALB-Schild) überein.
  • Bremskraftregler ohne Funktion
  • Ventil fehlt
  • ALB-Schild fehlt, nicht lesbar, Angaben unvollständig
V 1.4.5 Bremszylinder / - aktuator, Bremssattel
  • eingerissen oder beschädigt
  • undicht
  • Befestigung mangelhaft
  • übermäßig korrodiert
  • fehlt
  • Bremszylinderhub unzureichend oder zu groß
  • Staubabdichtung beschädigt oder fehlt
V 1.4.6 Abreißsicherung
  • kein Entlüften der Vorratsleitung
  • Federspeicher-Bremszylinder am Kfz werden entlüftet
  • Anhängerbremsventil mit Funktionsbeeinträchtigung, ohne Funktion
  • Anhängersteuerventil mit Funktionsbeeinträchtigung
V 1.5 Übertragungseinrichtung
V 1.5.1 Bremsseile, -zugstangen, -hebel, -gestänge
  • Bremsseil beschädigt, unsachgemäß befestigt, schwergängig
  • Bremsgestänge übermäßig abgenutzt oder korrodiert, beschädigt
  • Bremsseil / -gestänge: Gelenke nicht gesichert
  • Seilführung schadhaft
  • Freigängigkeit beeinträchtigt
  • Hebel- / Gestängewege zu groß, Lagerung ausgeschlagen oder falsch eingestellt
V 1.5.2 Gestängesteller / Bremswellen / Bremshebel
  • Gestängesteller: beschädigt, schwergängig, Lagerung ausgeschlagen, Einstellung
    falsch, unsachgemäß montiert oder durch einen Ungeeigneten ersetzt
  • Bremswellen / Bremshebel: beschädigt, schwergängig, Lagerung ausgeschlagen
V 1.5.3 Bremsleitungen (hydraulisch, pneumatisch)
  • Leitungen oder Anschlüsse undicht
  • Leitungen oder Anschlüsse beschädigt, stark korrodiert
  • unsachgemäß verlegt oder befestigt, lose
  • Ausführung unzulässig
V 1.5.3 Bremsschläuche (hydraulisch, pneumatisch)
  • beschädigt, scheuern, verdreht oder zu kurz
  • Bremsschläuche oder Anschlüsse undicht
  • Schlauchausbeulung unter Druck
  • Cord- bzw. Gewebeeinlage schadhaft
  • Schläuche porös
  • Ausführung unzulässig
V 1.5.4 Kupplung / Kupplungsköpfe
  • selbstschließendes Kupplungskopfventil beschädigt, undicht
  • Befestigung mangelhaft
V 1.5.5 Prüfeinrichtungen und Prüfanschlüsse
  • beschädigt, unbrauchbar, undicht
  • fehlen
V 1.5.6 andere Systembauteile
(z. B. Frostschutzmittelpumpe, Lufttrockner)
  • korrodiert, beschädigt
  • undicht
  • Befestigung mangelhaft
  • Bauteile verändert
V 1.6 Radbremsen
V 1.6.1 Bremsbeläge
  • verschlissen
  • verschmutzt (Öl, Fett, usw.)
  • Belag / Träger fehlt oder falsch montiert
V 1.6.2 Bremstrommeln, Bremsscheiben
  • übermäßige Riefenbildung oder Rost
  • verschlissen (Mindeststärke erreicht oder unterschritten)
  • gerissen
  • verschmutzt (Öl, Fett)
  • fehlen
  • Ankerplatte mangelhaft
V 1.6.3 gesamte Radbremse
  • Freigängigkeit nicht ausreichend
  • Abstufbarkeit nicht gegeben
  • Zuspanneinrichtung defekt
V 1.7 Druckluftbremsanlage
V 1.7.1 Dichtheit

Bei Kraftfahrzeugen:

  • Gesamtanlage bis Abschaltdruck auffüllen
  • Motor abstellen, Druck in den Druckluftbehältern prüfen
  • Bremsung mit der Betriebsbremsanlage bis zu einem
    Bremszylinderdruck von ca. 3 bar einleiten

Bei Anhängefahrzeugen:

  • Gesamtanlage mit mindestens 6,5 bar in der Vorratsleitung auffüllen
  • Vorratsleitung durch eine geeignete Einrichtung ohne
    Entlüftung absperren, so dass keine automatische Bremsung eintritt
  • Bremsung mit der Betriebsbremsanlage bis zu einem
    Bremszylinderdruck von ca. 3 bar einleiten

Eine Minute warten; Druck in den Druckluftbehältern messen

  • Nach 3 Minuten ist dieser Druck um mehr als 0,4 bar abgefallen.
V 1.7.2 Druckabfall bei Vollbremsung
  • Anlage bis zum Abregeldruck auffüllen
  • Motor abstellen
  • Betriebsbremsanlage dreimal voll betätigen
  • Der Druckabfall in den Betriebsbremskreisen ist größer als 2,1 bar.
V 1.7.3 Ansprechverhalten

Gesamtanlage:

  • bis Abschaltdruck auffüllen
  • Motor abstellen
  • Druck am Kupplungskopf der Vorratsleitung prüfen
    (6,5 bar bis 8,5 bar + 0,2 bar)
  • bei Vollbremsung Druck am Kupplungskopf der
    Bremsleitung prüfen
    (6,5 bar bis 8,5 bar + 0,2 bar)

Abstufbarkeit:

  • Drucksprünge < 0,5 bar
  • Bei einem Bremsdruck von 1,0 bar setzt über den Rollwiderstand
    hinaus an allen Rädern keine Bremswirkung ein.
  • Bei zügig durchgetretenem Bremspedal bis zur Vollbremsung
    folgt der Druckaufbau in den Bremszylindern und ggf. am Kupplungskopf
    der Bremsleitung nicht unmittelbar.
  • Bei Anhängefahrzeugen folgt der Druckaufbau in den Bremszylindern
    dem Druck in der Steuerleitung nicht unmittelbar.
  • keine ausreichende Abstufbarkeit
V 1.7.4 Drucksicherung (Mehrkreisschutzventil)
  • Anlage bis zum Abregeldruck auffüllen
  • Motor abstellen
  • Druck in den einzelnen Bremskreisen auf < 1 bar absenken
  • bei Anhängern Vorratsleitung absperren und Druckverlust in den
    Nebenverbrauchern simulieren
  • Der Druck in den verbleibenden Kreisen der Bremsanlage bleibt nicht
    mindestens in Höhe des statischen Sicherungsdruckes (i.d.R. 4,5 bar) stabil.
  • Warneinrichtung funktioniert nicht
V 1.8 Hydraulikbremsanlage
V 1.8.1 Dichtheit
  • Teillast- und Vollbremsstellung des Bremspedals
  • Sicht und Hörkontrolle bei Unterdruckleitungen von Bremskraftverstärkern
  • Bremsdruck wird nicht gehalten, Pedal gibt nach
  • Unterdruckleitung undicht
V 1.8.2 Pumpe, Speicher
  • bei stehendem Motor: Betriebsbremse viermal voll betätigen
  • Warneinrichtung spricht an
V 1.9 Dauerbremse (Motorstaubremse mit Auspuffklappe, Retarder, usw.)
V 1.9.1 Zustand
  • Befestigung mangelhaft
  • Anschlüsse mangelhaft
V 1.9.2 Wirkung
  • Im Zweifelsfall muss die Bremswirkung nach der HU-
    Bremsenrichtlinie im Fahrversuch bei 30 km/h mit einem
    schreibenden Bremsmessgerät nachgewiesen werden
  • Wirkung unzureichend
V 1.10 Auflaufbremsanlage
V 1.10.1 Zustand
  • Typenschild fehlt
  • beschädigt
  • Auflaufweg zu groß, Hub der Zugstange ≤ 2/3 des gesamten Auflaufweges
  • Dämpfer mangelhaft, ohne Wirkung
  • Staubmanschette mangelhaft
  • Rückfahrautomatik funktioniert nicht, Rückfahrsperre schadhaft
  • Abreißseil fehlt, beschädigt, Sollbrucheinrichtung fehlt
V 1.10.2 Wirkung
  • Prüfung über Betätigungseinrichtung der Feststellbremse oder im Fahrversuch
  • Mindestbremswirkung gemäß Tabelle 2 für Feststellbremsanlagen
    oder Blockiergrenze erreicht
  • Wirkung unzureichend, ohne Wirkung
V 1.11 Betriebsbremse gesamt
V 1.11.1 Wirksamkeit
  • ungleichmäßig, Grenzwert (Bremskraftunterschied an den Rädern einer Achse
    nicht mehr als 25 % bezogen auf den jeweils höheren Messwert) überschritten
  • Bremskraftanstieg zu lange
  • starke Schwankung der Bremskraft während jeder vollen Radumdrehung
  • Bremskraft nicht abstufbar
  • Betriebsbremse löst nicht
V 1.11.2 Mindestbremswirkung
  • Mindestabbremsung nach Tabelle 2 wird nicht erreicht
V 1.11.3 automatischer Blockierverhinderer (ABV)
  • Warnvorrichtung schadhaft
  • Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung an
  • Raddrehzahlsensoren sind beschädigt oder fehlen
  • Kabel beschädigt
  • System zeigt über elektronische Schnittstelle Fehler an
V 1.11.4 Elektronisches Bremssystem (EBS)
  • Warnvorrichtung schadhaft
  • Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung an
  • System zeigt über elektronische Schnittstelle Fehler an
V 1.12 Feststellbremse gesamt
V 1.12.1 Wirksamkeit
  • ungleichmäßig
  • löst nicht
V 1.12.2 Mindestbremswirkung
  • Mindestabbremsung nach Tabelle 2 wird nicht erreicht

 

Tabelle 2 Mindestabbremsung und zulässige Betätigungskräfte (Auszug aus der Richtlinie für die Prüfung der Bremsanlagen von Fahrzeugen bei Hauptuntersuchungen (HU) nach § 29 StVZO (HU-Bremsenrichtlinie), BMVBS/LA 20/7345/22-3 vom 24.5.2012, VkBl. S. 432 mit Änderungen vom 3.9.2014, VkBl. S. 655


Fahr-
zeug-
Klasse
Fahrzeugart Erstzulassung Betriebsbremsanlage Feststellbremsanlage
Z ≥
[%]
FH
[daN]
FF
[daN]
Z ≥
[%]
FH
[daN]
FF
[daN]
M1 Pkw vor 01.01.1991 485) --- 50 15 40 50
ab 01.01.1991 und
vor 01.01.2012
50 16
ab 01.01.2012 58
M2, M3 Kraf-
tomnibusse
vor 01.01.1991 48 --- 70 15 60 70
ab 01.01.1991 50 16
N1 Lkw / Zugma-
schinen
vor 01.01.1991 452) --- 70 15 60 70
ab 01.01.1991 50 16
N2, N3 Lkw / Zugma-
schinen
vor 01.01.1991 432) --- 70 15 60 70
ab 01.01.1991 und
vor 01.01.2012
45 16
ab 01.01.2012 50 16
---- übrige Kraft-
fahrzeuge ≤ 25 km/h
vor 01.01.1991 25 --- 80 15 60 80
ab 01.01.1991 25 70 70
übrige Kraft-
fahrzeuge > 25 km/h1)
vor 01.01.1991 40 --- 80 15 80
ab 01.01.1991 70 16 70
O Anhänge-
fahrzeuge ≤ 25 km/h
alle 25 --- --- 15 60 ---
Anhänge-
fahrzeuge > 25 km/h
vor 01.01.1991 40

Pm ≤ 6,5 bar
(Berechnungsdruck)
15 60 ---
ab 01.01.1991 und
vor 01.01.2012
433) 16
O26), O3 und O4 Anhänger > 25 km/h ab 01.01.2012 503) 16 ---
O26), O3 und O4 Sattel-
anhänger > 25 km/h
ab 01.01.2012 453) 4)

Z Abbremsung
FH Handkraft
FF Fußkraft
1) Jedoch für Kraftfahrzeuge, die ab dem 1.1.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind und deren Baumerkmale den unter die EG-Richtlinien über Bremsanlagen fallenden Fahrzeugen gleichzusetzen sind, gelten die Vorgaben dieser jeweiligen Fahrzeugklasse
2) 40 %, wenn radstandsbezogene Schwerpunkthöhe h/E ≥ 0,5
3) Jedoch ≥ 43 % für Anhänger (Zentralachs- sowie Drehschemelanhänger) und ≥ 40 % für Sattelanhänger, wenn trotz einwandfreiem Zustand der Bremsanlage aufgrund des Messverfahrens die Mindestwerte von 50 %, 45 % bzw. 43 % nicht erreicht werden
4) 43 % für Sattelanhänger, deren Typgenehmigung vor dem 1. Januar 2012 erteilt wurde
5) Jedoch ≥ 40 %, wenn trotz einwandfreiem Zustand der Bremsanlage aufgrund des Messverfahrens der Mindestwert von 48 % nicht erreicht wird
6) Bei der Prüfung von O2-Anhängefahrzeugen mit Auflaufbremsanlage ist die Wirksamkeit im Fahrversuch zu ermitteln.

Durchführung der Messung der Bremswirkung und Berechnung der Abbremsung Z in % siehe Anhang 3.
Beschreibung der EG-Fahrklassen siehe Anhang 4.

 

Prüfpunkte Grund für Mangelfeststellung (Beispiele)
V 2 Lenkanlage
V 2.1 Lenkgetriebe
V 2.1.1 Lenkgetriebe, Lenkwellen
  • Getriebe schwergängig
  • Getriebe: Ölverlust
  • Gelenkwelle / Kreuzgelenk beschädigt
  • Gelenkwelle / Kreuzgelenk / Keilwelle abgenutzt
  • Gelenkwelle / Kreuzgelenk ausgeschlagen
  • Befestigung mangelhaft
  • Befestigungsbolzen fehlen, gebrochen
  • Aufnahme angerissen, gebrochen
  • Staubabdichtung beschädigt
V 2.1.2 Hilfskraftlenkung / Lenkunterstützung
  • undicht
  • Flüssigkeitsmenge zu gering
  • ohne Funktion
  • Systemleuchte ohne Funktion oder signalisiert Fehlfunktion
  • Mechanismus (z. B. Pumpe, Drehschieber) gebrochen oder unsicher
  • Einstellung / Ausrichtung fehlerhaft oder Bauteile stoßen aneinander
  • unzulässig verändert
  • Kabel / Leitungen / Schläuche beschädigt, korrosionsgeschwächt
  • Kabel / Leitungen / Schläuche unsachgemäß verlegt
V 2.2 Lenkübertragungsteile
V 2.2.1 Lenkübertragungsteile (Gelenke)
  • Befestigung mangelhaft, beschädigt
  • Lagerung ausgeschlagen
  • Sicherung unzureichend
  • Radeinstellung mangelhaft
  • unsachgemäß repariert
  • Staubabdichtung beschädigt
V 2.2.1 Lenkgestänge
  • Freigängigkeit nicht ausreichend
  • Lenkanschläge funktionieren nicht oder fehlen
V 2.3 Lenkrad, Lenksäule
V 2.3.1 Lenkrad
  • lose
  • beschädigt
  • Lenkradnabe: Sicherungselement fehlt
  • Lenkradnabe, -kranz, -speiche lose, gebrochen
  • Lenkrad, -nabe nicht genehmigte Ausführung oder Anbauten (z. B. Lenkradknauf)
V 2.3.2 Lenksäule
  • übermäßiges Axialspiel
  • übermäßiges Radialspiel
  • Gelenkscheibe (Hardyscheibe) beschädigt
  • Befestigung mangelhaft
  • unsachgemäß repariert
V 2.3.3 Lenkungsspiel
  • übermäßiges Spiel
  • Unstimmigkeit zwischen dem Winkel des Lenkrades und dem der Räder
V 2.4 Drehschemel
 
  • beschädigt, eingerissen
  • übermäßiges Spiel
  • Befestigung mangelhaft
  • einzelne Schrauben lose
V 3 Sicht
V 3.1 Sichtfeld
 
  • Sichtbeeinträchtigung nach vorn, zur Seite oder auf die Außenspiegel
V 3.2 Scheiben
 
  • Beschädigung im Wirkbereich der Scheibenwischer
  • Beschädigung der Frontscheibe mit Rissbildung
V 3.3 Rückspiegel / Rückblickeinrichtungen
 
  • Rückspiegel / Rückblickeinrichtung fehlt oder Montage nicht vorschriftsmäßig
  • Rückspiegel / Rückblickeinrichtung nicht einstellbar, unwirksam, beschädigt, Befestigung mangelhaft
  • erforderliches Sichtfeld nicht erfasst
V 3.4 Scheibenwischer
 
  • Scheibenwischer funktionieren nicht, fehlen oder sind nicht vorschriftsmäßig
  • Wischerblatt beschädigt, unwirksam, fehlt
V 3.5 Windschutzscheibenwaschanlage
 
  • Waschanlage beschädigt oder funktioniert nicht ordnungsgemäß
V 4 Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
V 4.1 Abblendlicht- und Fernlichtscheinwerfer
V 4.1.1 Zustand und Funktion
  • Schweinwerfer / Lichtquelle defekt oder fehlt; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig
  • Projektionssystem (Reflektor und Linse bzw. Streu- / Abschlussscheibe) korrodiert, beschädigt oder nicht vorhanden
  • Scheinwerfer nicht sicher befestigt
V 4.1.2 Scheinwerfereinstellung1
  • Scheinwerfereinstellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen
V 4.1.3 Schaltung
  • Schaltfunktion nicht vorschriftsmäßig (Anzahl der gleichzeitig leuchtenden Scheinwerfer)
  • Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt
V 4.1.4 Übereinstimmung mit den Vorschriften
  • Scheinwerfer, Anzahl, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsmäßig
  • Gegenstände vor oder auf der Streu- / Abschlussscheibe oder der Lichtquelle, die die Leuchtkraft reduzieren oder die Lichtfarbe verändern
  • Lichtquelle und Scheinwerfer nicht kompatibel
V 4.1.5 Leuchtweiteneinstellung (falls vorhanden)
  • Funktion ist beeinträchtigt
  • manuelle Vorrichtung kann vom Fahrerplatz aus nicht betätigt werden
V 4.1.6 Scheinwerferreinigungsanlage (falls vorhanden)
  • Funktion ist beeinträchtigt
  • Befestigung mangelhaft
V 4.2 Begrenzungs- / Schluss- / Seitenmarkierungs- / Umriss- / Tagfahrleuchten
V 4.2.1 Zustand und Funktion
  • Lichtquelle schadhaft; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig
  • Leuchte oder Streu- / Abschlussscheibe beschädigt
  • Befestigung mangelhaft
V 4.2.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften
  • Leuchte, Anzahl, Schaltung, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftmäßig
  • Rotes Licht nach vorne oder weißes Licht nach hinten
  • Gegenstände vor oder auf der Streu- / Abschlussscheibe oder der Lichtquelle, die die Leuchtkraft reduzieren oder die Lichtfarbe verändern
V 4.3 Bremsleuchten
V 4.3.1 Zustand und Funktion
  • Lichtquelle schadhaft; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig
  • Leuchte oder Streu- / Abschlussscheibe beschädigt
  • Befestigung mangelhaft
  • Schaltung ohne Funktion
  • Notbremslicht nicht funktionstüchtig
V 4.3.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften
  • Leuchte, Anzahl, Schaltung, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftmäßig
  • Weißes Licht nach hinten
  • Gegenstände vor oder auf der Streu- / Abschlussscheibe oder der Lichtquelle, die die Leuchtkraft reduzieren oder die Lichtfarbe verändern
V 4.4 Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkleuchten
V 4.4.1 Zustand und Funktion
  • Lichtquelle schadhaft; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig
  • Leuchte oder Streu- / Abschlussscheibe beschädigt
  • Befestigung mangelhaft
  • Schaltung ohne Funktion
V 4.4.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften
  • Leuchte, Anzahl, Schaltung, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft, sequenzielle Aktivierung, Blinkfrequenz oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftmäßig
V 4.5 Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
V 4.5.1 Zustand und Funktion
  • Lichtquelle schadhaft; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig
  • Leuchte oder Streu- / Abschlussscheibe beschädigt
  • Befestigung mangelhaft
  • Schaltung ohne Funktion
V 4.5.2 Scheinwerfereinstellung
  • Scheinwerfereinstellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen2
V 4.5.3 Übereinstimmung mit den Vorschriften
  • Leuchte, Anzahl, Schaltung, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftmäßig
  • Gegenstände vor oder auf der Streu- / Abschlussscheibe oder der Lichtquelle, die die Leuchtkraft reduzieren oder die Lichtfarbe verändern
V 4.6 Rückfahrscheinwerfer
V 4.6.1 Zustand und Funktion
  • Lichtquelle schadhaft
  • Leuchte oder Streu- / Abschlussscheibe beschädigt
  • Befestigung mangelhaft
  • Schaltung ohne Funktion
V 4.6.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften
  • Leuchte, Anzahl, Schaltung, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftmäßig
  • Rückfahrscheinwerfer kann eingeschalten werden, obwohl Rückwärtsgang nicht eingelegt ist.
V 4.7 Kennzeichenbeleuchtung
V 4.7.1 Zustand und Funktion
  • Leuchte strahlt direktes oder weißes Licht nach hinten aus
  • Blendgefahr gegeben
  • Lichtquelle schadhaft
  • Befestigung mangelhaft
V 4.7.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften
  • Leuchte, Anzahl, Schaltung, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftmäßig
  • Kennzeichenbeleuchtung leuchtet nicht gemeinsam mit den Schlussleuchten.
V 4.8 Rückstrahler, auffällige Markierungen (Konturmarkierungen), hintere Kennzeichnungstafeln, Warntafeln, Warnmarkierungen
V 4.8.1 Zustand
  • beschädigt
  • Rückstrahlwirkung beeinträchtigt
  • Befestigung mangelhaft
V 4.8.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften
  • Bauteil, reflektierende Lichtfarbe oder Position nicht vorschriftsmäßig
V 4.9 Kontrollleuchten für das Beleuchtungssystem
V 4.9.1 Zustand und Funktion
  • Kontrollleuchte(n) ohne Funktion
V 4.10 Sonstige lichttechnische Einrichtungen
(z. B. Arbeitsscheinwerfer, Suchscheinwerfer, Kennleuchten für gelbes oder blaues Blinklicht / Rundumlicht)
V 4.10.1 Zustand und Funktion
  • Lichtquelle schadhaft
  • Leuchte oder Streu- / Abschlussscheibe beschädigt
  • Befestigung mangelhaft
V 4.10.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften
  • eingebaute Leuchte / eingebauter Rückstrahler nicht vorschriftsmäßig oder nicht zulässig
  • Funktion der Leuchte nicht vorschriftsmäßig (Anbaumaße, Sichtwinkel)
V 4.11 Elektrische Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger (Stecker, Steckdosen)
 
  • lose, Befestigung mangelhaft
  • funktionieren nicht einwandfrei
  • Isolierung, Abdeckung Steckdose beschädigt oder schadhaft
V 4.12 Elektrische Leitungen
 
  • Halterungen locker
  • Leitungen berühren scharfe Kanten
  • Leitungen können heiße Teile, rotierende Teile oder Boden berühren
  • Anschlüsse haben sich gelöst
  • Leitungen beschädigt oder schadhaft
  • Isolierung beschädigt oder schadhaft
  • Leitungen falsch verlegt, falsch dimensioniert, unzulässig
V 4.13 Batterien
 
  • Abdeckung fehlt
  • unsachgemäß befestigt, lose
  • beschädigt, Leckage
  • Schalter (sofern vorgeschrieben) defekt
  • Sicherungen (sofern vorgeschrieben) unzulässig oder defekt
  • Belüftung (sofern vorgeschrieben) defekt
V 5 Achsen, Aufhängung, Räder, Reifen
V 5.1 Achsen
V 5.1.1 Achskörper
  • verbogen, angerissen oder gebrochen
  • Befestigung: übermäßiges Spiel, beschädigt, mangelhaft
  • unzulässige sicherheitskritische Veränderungen
  • korrosionsgeschwächt, durchgerostet
  • unsachgemäß repariert
  • Abstand zu anderen Fahrzeugteilen oder Bodenfreiheit unzureichend
V 5.1.2 Achsschenkel, Achslagerung
  • Achsschenkel gebrochen
  • Achsschenkelbolzen oder -buchsen: übermäßiges Lagerungsspiel, verschlissen
  • Achsschenkelbolzen in der Lagerung locker
  • übermäßiges Lagerungsspiel zwischen Achsschenkel und Achsträger
V 5.1.3 Radlager
  • übermäßiges Spiel, ausgeschlagen
  • schwergängig, auffällige Geräuschentwicklung oder beschädigt
  • fest, Gefahr der thermischen Zerstörung
  • Dichtung fehlt
V 5.2 Aufhängung
V 5.2.1 Federn und Stabilisatoren
  • unsachgemäß montiert oder repariert
  • übermäßiger Verschleiß
  • Vorspannung unzureichend
  • Befestigung mangelhaft (lose oder ausgeschlagen)
  • Feder, Federbauteil beschädigt, gebrochen oder fehlt
  • Ausführung unzulässig
  • falsche Einstellung
  • Abstand zu anderen Fahrzeugteilen unzureichend
  • Federungssystem nicht funktionstüchtig
V 5.2.2 Schwingungsdämpfer, Achsdämpfer
  • Lagerung ausgeschlagen, Befestigung mangelhaft
  • beschädigt und Anzeichen für eine erhebliche Leckage oder Funktionsstörung
  • Wirkung stark ungleich, unzureichend
V 5.2.3 Trag- und Führungsgelenke
  • ausgeschlagen
  • Staubabdichtung verschlissen, gerissen oder nicht vorhanden
V 5.2.4 Pneumatische oder hydropneumatische Federung
  • ohne Funktion
  • Luftfederkomponente beschädigt, schadhaft oder verändert
  • Luftfederkomponente undicht
V 5.3 Räder
V 5.3.1 Radnabe
  • Radmutter, Radbolzen oder Radschraube locker oder fehlt
  • Nabe abgenutzt oder beschädigt
V 5.3.2 Räder (Felgen)
  • Rad beschädigt, verbogen, angerissen, angebrochen, korrosionsgeschwächt
  • Bruch oder defekte Schweißung
  • unzulässig repariert oder bearbeitet
  • Felgen- / Sprengringe unsachgemäß montiert
  • Radbefestigungselemente lose, fehlen, Ausführung unzulässig
  • sichere Befestigung an der Radnabe beeinträchtigt
  • sichere Befestigung des Reifens beeinträchtigt
  • Radgröße, Bauart nicht vorschriftsmäßig oder kompatibel
  • unzulässige Distanzscheiben, vorgeschriebene fehlen
V 5.4 Reifen
 
  • Reifengröße, Ausführung, Tragfähigkeit, Genehmigungszeichen oder Geschwindigkeitskategorie nicht zulässig
  • Reifen unterschiedlicher Größe auf derselben Achse oder an Zwillingsrädern
  • Reifen beschädigt oder eingeschnitten
  • Profiltiefe zu gering
  • Reifen scheuern an anderen Bauteilen
  • Freigängigkeit nicht ausreichend
  • Reifen unzulässig nachgeschnitten
  • Reifenfülldruck augenscheinlich zu niedrig
  • Reifendruckkontrollsystem nicht funktionstüchtig oder stillgelegt
  • Reifenventilkappen fehlen
  • M+S Reifen: Geschwindigkeitsschild fehlt oder falsch angebracht oder die optische oder akustische Warnung erfolgt nicht
V 6 Fahrgestell, Rahmen und daran befestigte Teile
V 6.1 Fahrgestell oder Rahmen, tragende Teile
 
  • Längs- oder Querträger des Rahmens angerissen, verformt, durchgerissen, gebrochen
  • korrosionsgeschwächt
  • unsachgemäß repariert, bearbeitet
  • Schäden bei Nieten oder Schrauben
  • Nieten oder Schrauben fehlen
  • unsachgemäßer Ein-, An- oder Umbau
V 6.2 Stoßfänger / Unterfahrschutz / seitliche Schutzvorrichtung
 
  • lose oder beschädigt, Verletzungsgefahr bei Berührung oder Kontakt
  • Einrichtung nicht vorschriftsmäßig oder fehlt
V 6.3 Radabdeckung (Kotflügel) / Spritzschutzvorrichtung
 
  • fehlt, lose, korrosionsgeschwächt, beschädigt
  • ungenügender Abstand zum Rad
  • unzureichende Abdeckung der Reifenlaufläche
V 6.4 Ersatzradunterbringung
 
  • Ersatzradhalter mangelhaft
  • Ersatzradhalter gebrochen, lose
  • Ersatzradbefestigung mangelhaft
  • Ersatzrad lose
V 6.5 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
(Bolzenkupplungen, Zugösen, Zugeinrichtungen, Sattelkupplungen, Zugsattelzapfen, Abschleppeinrichtungen)
 
  • Bauteil beschädigt, defekt oder eingerissen
  • Bauteil verschlissen
  • Befestigung mangelhaft
  • Sicherungsvorrichtung fehlt, Funktion beeinträchtigt
  • Anzeigeeinrichtung für die geschlossene und gesicherte Stellung funktioniert nicht
  • Kennzeichen oder Leuchte durch Verbindungseinrichtung verdeckt
  • Haupt- oder Hilfsverriegelung unzulässig verändert
  • Verbindungseinrichtung zu schwach dimensioniert
  • Abschleppeinrichtung mangelhaft, fehlt
  • Anhänge- / Sattelkupplung: Befestigung unzureichend, nicht genehmigte Ausführung
  • Verbindungseinrichtung: Typenschild fehlt
  • Zuggabel / -rohr verbogen, angerissen, unzulässig oder unsachgemäß reparaturgeschweißt
  • Zugeinrichtung, Höheneinstelleinrichtung, Stützeinrichtung: Bodenfreiheit unzureichend
  • Höheneinstelleinrichtung fehlt, schadhaft, nicht genehmigte Ausführung
  • Stützeinrichtung fehlt, schadhaft
V 6.6 Andere außenliegende Zubehörteile und Ausrüstungen
(z. B. Radkappen, Staukästen, Gepäckträger, Feuerlöscher, Hydraulikanlagen)
 
  • nicht zulässig
  • Befestigung mangelhaft
  • Verletzungsgefahr, sicherer Betrieb beeinträchtigt
  • hydraulische Einrichtung undicht
  • Austritt gefährlicher Stoffe
V 7 Fahrerhaus, Karosserie
V 7.1 Gesamtes Fahrerhaus, Karosserie
 
  • sicherheitskritisch verändert
  • ungenügender Abstand zur rotierenden oder bewegten Teilen
  • ungenügende Bodenfreiheit
  • korrosionsgeschwächt
  • unsachgemäß repariert, bearbeitet
  • Karosseriesäule beschädigt, instabil
  • Verkleidung oder Bauteile lose oder beschädigt und Gefahr von Verletzungen
  • Boden / Bodengruppe beschädigt, instabil
V 7.2 Befestigung
 
  • Karosserie / Fahrerhaus nicht korrekt auf dem Fahrgestell ausgerichtet
  • Befestigung der Karosserie / des Fahrerhauses am Fahrgestell oder Querträger instabil, beeinträchtigt, fehlt
  • Befestigungspunkte korrosionsgeschwächt
V 7.3 Sitze
 
  • Sitzstruktur beschädigt
  • Befestigung mangelhaft, lose
  • Einstellmechanismus funktioniert nicht einwandfrei, Sitz nicht einrastbar
  • Rückenlehne kann nicht festgestellt werden
  • Sitze unzulässig oder unzulässig verändert
  • Kopfstützen fehlen
  • Anzahl, Anordnung der Sitze unzulässig
  • Fahrersitz fehlt
V 7.4 Andere außen- und innenliegende Zubehörteile und Ausrüstungen (z. B. Einbauten)
 
  • andere Zubehörteile oder Ausrüstungen nicht zulässig
  • Befestigung mangelhaft
  • Verletzungsgefahr, sicherer Betrieb beeinträchtigt
V 7.5 Türen, Türanschläge, Hauben, Griffe, Schlösser, Scharniere
 
  • korrosionsgeschwächt, beschädigt, lose, fehlen
  • unzulässig verändert
  • Tür, Haube öffnet oder schließt nicht einwandfrei
  • Tür, Haube kann sich versehentlich öffnen oder bleibt nicht geschlossen
  • Schloss defekt
V 7.6 Trittstufen, Einstiege
 
  • Stufe oder Sprosse beschädigt, Verletzungsgefahr für Nutzer
  • Haltegriffe unzulässig verändert, beschädigt, lose, fehlen
V 7.7 Betätigungseinrichtungen Bremsanlage siehe V 1.1
Lenkanlage siehe V 2.3.1
 
  • Funktion einer für den sicheren Betrieb des Fahrzeuges erforderlichen Betätigungseinrichtung eingeschränkt
  • Sicherung gegen unbefugte Benutzung sperrt oder blockiert unabsichtlich, ohne Funktion
V 7.8 Anzeigen und Signaleinrichtungen
 
  • Einrichtungen für Schallzeichen funktionieren nicht ordnungsgemäß, Wirkung nicht ausreichend, Befestigung nicht ausreichend, nicht vorschriftsmäßig
  • Geschwindigkeitsmesser fehlt, nicht vorschriftsmäßig eingebaut, Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, keine Beleuchtung
  • Wegstreckenzähler ohne Funktion
V 7.9 Heizung, Lüftung
 
  • nicht vorschriftsmäßig eingebaut
  • Wirkung stark beeinträchtigt, ohne Funktion
  • Typenschild fehlt
  • Heizung: nicht genehmigte Ausführung
  • Wärmetauscher: defekt, unsachgemäß instandgesetzt oder nach vorgeschriebener Frist nicht ausgetauscht
V 8 Ausstattung für die aktive und passive Sicherheit
V 8.1 Sicherheitsgurte / Gurtschlösser
 
  • Verankerungspunkt beschädigt
  • Verankerung lose, fehlt
  • Verankerungspunkte nicht vorschriftsmäßig
  • vorgeschriebener Sicherheitsgurt fehlt
  • Sicherheitsgurt beschädigt, Einschnitt oder Anzeichen für Überdehnung
  • Sicherheitsgurt nicht vorschriftsmäßig
  • Gurtschloss beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei
  • Aufrolleinrichtung beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei
  • Sicherheitsgurt-Warneinrichtungen funktionieren nicht
  • Kraftbegrenzer fehlt oder ist nicht für das Fahrzeug geeignet
  • Gurtstraffer fehlt oder ist für das Fahrzeug nicht geeignet
  • System gibt über die elektronische Schnittstelle Fehler an
V 8.2 Airbag
 
  • Airbag fehlt oder ist für das Fahrzeug nicht geeignet
  • System gibt über die elektronische Schnittstelle Fehler an
V 8.3 zusätzliche Rückhaltesysteme (SRS)
 
  • SRS-Störungsanzeige weist auf Fehler im System hin
  • System gibt über die elektronische Schnittstelle Fehler an
V 8.4 Fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Brems- / Lenkanlage
(z. B. Notbremsassistent, ESP)
 
  • Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind beschädigt
  • Kabel beschädigt
  • andere Bauteile fehlen oder sind beschädigt
  • Schalter beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei
  • ESP-Störungsanzeige weist auf Fehler im System hin
  • System gibt über die elektronische Schnittstelle Fehler an
V 8.5 Automatischer Notruf (eCall)
bei neuen EG-Typgenehmigungen für Fahrzeuge der Klasse M1 und N13 ab dem 31. März 2018
Nicht anzuwenden für Fahrzeuge, die ausschließlich in nicht öffentlichen Bereichen eingesetzt werden.
 
  • fehlt, beschädigt, nicht angeschlossen, nicht funktionsfähig, falsche Software
  • System gibt über elektronische Schnittstelle Fehler an
V 8.6 Weitere Fahrerassistenzsysteme
z. B. Abbiege-, Spurwechsel-, Rückfahrassistent
 
  • Störungsanzeige weist auf Fehler im System hin
  • System gibt über elektronische Schnittstelle Fehler an
V 8.7 Sicherung gegen unbefugte Benutzung, Schlösser, Sperren und Diebstahlsicherungen
 
  • Sicherung gegen unbefugte Benutzung ohne Funktion
  • Schloss defekt
  • Sicherung gegen unbefugte Benutzung sperrt oder blockiert unbeabsichtigt
V 9 Antrieb
V 9.1 Kraftstoff- / Gasanlage (Antrieb, Heizung)
 
  • Tank oder Leitungen angescheuert, beschädigt, korrosionsgeschwächt, Befestigung mangelhaft
  • Kraftstoffaustritt, Anlage undicht
  • fehlender oder undichter Tankdeckel
  • Tankdeckel: Verliersicherung fehlt
  • LPG- / CNG- / LNG- oder Wasserstoffsystem nicht vorschriftsmäßig, defekt
  • Nachweis der Gasanlagenprüfung fehlt, abgelaufen, falsch
  • Prüffrist des Druckbehälters abgelaufen
  • Typenschild / Kennzeichnung (Tank) nicht vorhanden, nicht lesbar
  • Ausführung Gasanlage oder deren Teile unzulässig
  • Gasanlage oder deren Teile beschädigt, Befestigung mangelhaft
  • LPG- und CNG-Nachrüstsysteme: Einbauschild nach 4.2 der ECE-R 115 nicht vorhanden, unvollständig, nicht lesbar
V 9.2 Motor
 
  • Ölverlust
  • Kühlwasserverlust
  • Befestigung schadhaft, lose, beschädigt, unsachgemäß repariert
  • Motor oder Steuerung verändert
  • Funkenentstörung mangelhaft
V 9.3 Abgasanlage, Geräuschdämpfer
 
  • Abgasanlage undicht, korrosionsgeschwächt, beschädigt
  • Befestigung mangelhaft
  • Abschirmung mangelhaft
  • Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastraum ein
  • Geräuschdämpfung mangelhaft, fehlt
V 9.4 elektrischer Fahrzeugantrieb
 
  • unzulässig verändert
  • beschädigt
  • Warnaufkleber fehlt
  • Abdeckung fehlt, beschädigt
  • Kurzschluss- / Brandgefahr
  • Ladeanschluss unzulässig verändert, beschädigt
V 9.5 Antriebsstrang
 
  • Befestigungsbolzen Kardanantrieb / Gelenkwelle lose
  • oder fehlt
  • Antriebswellenlager übermäßig abgenutzt
  • Antriebswellengelenke übermäßig abgenutzt
  • flexible Kupplung (Hardyscheibe) schadhaft
  • Antriebswelle beschädigt oder verbogen
  • Lagergehäuse mangelhaft befestigt oder gebrochen
  • Staubmanschette schadhaft
  • Getriebe beschädigt, Funktion eingeschränkt, unzureichend befestigt, unsachgemäße Reparatur
V 10 Aufbau (Laderaum)
V 10.1 Boden / Wände / Rungen
 
  • beschädigt, korrosionsgeschwächt
  • Befestigung mangelhaft
  • einzelne Nieten / Schrauben lose, beschädigt
V 10.2 Plane / Gestell / Verschlüsse
 
  • Spriegelgestell beschädigt
  • Spriegelgestell nicht ausreichend befestigt
  • Verschlüsse schadhaft, scharfkantig
  • Plane / Verschlüsse beschädigt, unsachgemäß befestigt
V 10.3 Kipp- / Ladeeinrichtung
 
  • nicht ausreichend befestigt, Sicherung unzureichend
  • Hydraulik- oder Druckluftteil undicht
  • Ladungsaufnahme fehlt, beschädigt, wirkungslos
  • Niederspanneinrichtung für Container fehlt, wirkungslos, beschädigt
  • am Fahrzeug angebrachte Zurr- und Aufnahmepunkte (Ladungssicherung) beschädigt, in der Funktion beeinträchtigt
V 11 sonstige Ausrüstungen
V 11.1 Warndreieck
 
  • fehlt, unvollständig, unzulässig
V 11.2 Verbandskasten
 
  • fehlt, unvollständig, unzulässig
V 11.3 Unterlegkeil(e)
 
  • fehlen, mangelhafter Zustand, falsche Abmessungen (siehe DIN 76051-1)
  • Befestigung / Sicherung nicht vorhanden, unwirksam
V 11.4 (mitzuführende) Warnleuchte
 
  • fehlt, mangelhaft, ohne Funktion
V 11.5 Warnweste
 
  • fehlt, mangelhaft, falsche Ausführung

Anmerkungen

"Vorschriftsmäßig" bezieht sich auf die Typgenehmigung zum Zeitpunkt der Genehmigung, der Erstzulassung oder der Erstinbetriebnahme sowie auf Nachrüstbestimmungen.


1 Gemäß Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie)

2 Gemäß Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie)

3 Beschreibung der EG-Fahrklassen siehe Anhang 4.