Diesen Prüfpunkten liegt die Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO ("HU-Richtlinie") (VkBl. 2019 S. 871) mit Änderung (VkBl. 2021 S. 1175) zu Grunde.
Prüfpunkte |
Grund für Mangelfeststellung (Beispiele) |
V 1 Bremsanlage |
V 1.1 Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen |
V 1.1.1 Bremspedal / Bremshebel |
- Pedal- / Hebelweg zu groß
- Freigängigkeit beeinträchtigt
- Pedaloberfläche nicht rutschsicher
|
V 1.1.2 Bremspedal- / Bremshebellagerung |
- Lagerung schwergängig
- Übermäßige Abnutzung oder Spiel
|
V 1.1.3 Mechanische Feststellbremsanlage |
- Ratsche sperrt nicht einwandfrei
- Verschleiß an Hebellagerung
- Hebelweg zu groß
- Betätigungseinrichtung fehlt, beschädigt, unwirksam
|
V 1.1.4 pneumatische Feststellbremsanlage |
- Betätigungseinrichtung gebrochen, beschädigt, übermäßig abgenutzt oder unsicher am Ventil befestigt
- Verriegelung in Bremsstellung hält nicht einwandfrei
- Ventil undicht
- Ventil in der Funktion beeinträchtigt, ohne Funktion
- Bei Betätigung im Zugfahrzeug wird Bremsleitung für Anhänger nicht belüftet
- Bei Einlegen der "EG-Kontrollstellung" wird Bremsleitung für Anhänger nicht entlüftet
|
V 1.1.5 Elektronische Feststellbremsanlage |
- Fehlerhafte Funktion
- Warneinrichtung zeigt Fehlfunktion an
|
V 1.1.6 Löseventil am Anhänger |
- Ventil undicht, beschädigt, in der Funktion beeinträchtigt
- Befestigung mangelhaft
- Bei Druckbeaufschlagung über die Vorratsleitung geht das betätigte
Löseventil nicht wieder in die Betriebsstellung
|
V 1.2 Einrichtungen zur Energiebeschaffung und Bevorratung |
V 1.2.1 Unterdruckpumpe oder Kompressor |
- Druckabfall zu hoch
- Aufbau des Luftdrucks / Unterdrucks bis zu einem sicheren Betriebswert dauert zu lange
- Drucksicherung, Überdruckventil in Funktion beeinträchtigt
- Luftverlust
- Übermäßiger Ölverlust am Kompressor
|
V 1.2.2 Frostschutzeinrichtung |
- Entwässerungsvorrichtung in Funktion beeinträchtigt
|
V 1.3 Kontroll- und Warneinrichtungen |
V 1.3.1 Druckanzeige |
|
V 1.3.2 Druckwarnanzeige |
|
V 1.3.3 Warneinrichtung Feststellbremse |
|
V 1.4 Steuer- und Regelungseinrichtungen |
V 1.4.1 Fußbetätigte Bremsventile |
- Ventil undicht, beschädigt
- Befestigung mangelhaft
- Austritt von Hydraulikflüssigkeit
- kein Druck im System
|
V 1.4.2 Hauptbremszylinder |
- lose, schadhaft oder undicht mit Beeinträchtigung der Bremswirkung
- Bremsflüssigkeitsmenge zu gering
- Bremsflüssigkeit verschmutzt oder weist Ablagerungen auf
- Verschluss am Ausgleichsbehälter fehlt
- Mangelhafte Funktion der Warneinrichtung für den Bremsflüssigkeitsstand
|
V 1.4.3 Bremskraftverstärker |
- Schadhaft, in der Funktion beeinträchtigt
|
V 1.4.4 Bremskraftregler |
- Ventil undicht, beschädigt, in der Funktion beeinträchtigt
- Befestigung mangelhaft
- Gestänge schadhaft, falsch eingestellt, Funktion mangelhaft
- Einstellung Bremskraftregler stimmt nicht mit vorgegebener Einstellanweisung
(z. B. ALB-Schild) überein.
- Bremskraftregler ohne Funktion
- Ventil fehlt
- ALB-Schild fehlt, nicht lesbar, Angaben unvollständig
|
V 1.4.5 Bremszylinder / - aktuator, Bremssattel |
- eingerissen oder beschädigt
- undicht
- Befestigung mangelhaft
- übermäßig korrodiert
- fehlt
- Bremszylinderhub unzureichend oder zu groß
- Staubabdichtung beschädigt oder fehlt
|
V 1.4.6 Abreißsicherung |
- kein Entlüften der Vorratsleitung
- Federspeicher-Bremszylinder am Kfz werden entlüftet
- Anhängerbremsventil mit Funktionsbeeinträchtigung, ohne Funktion
- Anhängersteuerventil mit Funktionsbeeinträchtigung
|
V 1.5 Übertragungseinrichtung |
V 1.5.1 Bremsseile, -zugstangen, -hebel, -gestänge |
- Bremsseil beschädigt, unsachgemäß befestigt, schwergängig
- Bremsgestänge übermäßig abgenutzt oder korrodiert, beschädigt
- Bremsseil / -gestänge: Gelenke nicht gesichert
- Seilführung schadhaft
- Freigängigkeit beeinträchtigt
- Hebel- / Gestängewege zu groß, Lagerung ausgeschlagen oder falsch eingestellt
|
V 1.5.2 Gestängesteller / Bremswellen / Bremshebel |
- Gestängesteller: beschädigt, schwergängig, Lagerung ausgeschlagen, Einstellung
falsch, unsachgemäß montiert oder durch einen Ungeeigneten ersetzt
- Bremswellen / Bremshebel: beschädigt, schwergängig, Lagerung ausgeschlagen
|
V 1.5.3 Bremsleitungen (hydraulisch, pneumatisch) |
- Leitungen oder Anschlüsse undicht
- Leitungen oder Anschlüsse beschädigt, stark korrodiert
- unsachgemäß verlegt oder befestigt, lose
- Ausführung unzulässig
|
V 1.5.3 Bremsschläuche (hydraulisch, pneumatisch) |
- beschädigt, scheuern, verdreht oder zu kurz
- Bremsschläuche oder Anschlüsse undicht
- Schlauchausbeulung unter Druck
- Cord- bzw. Gewebeeinlage schadhaft
- Schläuche porös
- Ausführung unzulässig
|
V 1.5.4 Kupplung / Kupplungsköpfe |
- selbstschließendes Kupplungskopfventil beschädigt, undicht
- Befestigung mangelhaft
|
V 1.5.5 Prüfeinrichtungen und Prüfanschlüsse |
- beschädigt, unbrauchbar, undicht
- fehlen
|
V 1.5.6 andere Systembauteile (z. B. Frostschutzmittelpumpe, Lufttrockner) |
- korrodiert, beschädigt
- undicht
- Befestigung mangelhaft
- Bauteile verändert
|
V 1.6 Radbremsen |
V 1.6.1 Bremsbeläge |
- verschlissen
- verschmutzt (Öl, Fett, usw.)
- Belag / Träger fehlt oder falsch montiert
|
V 1.6.2 Bremstrommeln, Bremsscheiben |
- übermäßige Riefenbildung oder Rost
- verschlissen (Mindeststärke erreicht oder unterschritten)
- gerissen
- verschmutzt (Öl, Fett)
- fehlen
- Ankerplatte mangelhaft
|
V 1.6.3 gesamte Radbremse |
- Freigängigkeit nicht ausreichend
- Abstufbarkeit nicht gegeben
- Zuspanneinrichtung defekt
|
V 1.7 Druckluftbremsanlage |
V 1.7.1 Dichtheit
Bei Kraftfahrzeugen:
- Gesamtanlage bis Abschaltdruck auffüllen
- Motor abstellen, Druck in den Druckluftbehältern prüfen
- Bremsung mit der Betriebsbremsanlage bis zu einem
Bremszylinderdruck von ca. 3 bar einleiten
Bei Anhängefahrzeugen:
- Gesamtanlage mit mindestens 6,5 bar in der Vorratsleitung auffüllen
- Vorratsleitung durch eine geeignete Einrichtung ohne
Entlüftung absperren, so dass keine automatische Bremsung eintritt
- Bremsung mit der Betriebsbremsanlage bis zu einem
Bremszylinderdruck von ca. 3 bar einleiten
Eine Minute warten; Druck in den Druckluftbehältern messen |
- Nach 3 Minuten ist dieser Druck um mehr als 0,4 bar abgefallen.
|
V 1.7.2 Druckabfall bei Vollbremsung
- Anlage bis zum Abregeldruck auffüllen
- Motor abstellen
- Betriebsbremsanlage dreimal voll betätigen
|
- Der Druckabfall in den Betriebsbremskreisen ist größer als 2,1 bar.
|
V 1.7.3 Ansprechverhalten
Gesamtanlage:
- bis Abschaltdruck auffüllen
- Motor abstellen
- Druck am Kupplungskopf der Vorratsleitung prüfen
(6,5 bar bis 8,5 bar + 0,2 bar)
- bei Vollbremsung Druck am Kupplungskopf der
Bremsleitung prüfen (6,5 bar bis 8,5 bar + 0,2 bar)
Abstufbarkeit:
|
- Bei einem Bremsdruck von 1,0 bar setzt über den Rollwiderstand
hinaus an allen Rädern keine Bremswirkung ein.
- Bei zügig durchgetretenem Bremspedal bis zur Vollbremsung
folgt der Druckaufbau in den Bremszylindern und ggf. am Kupplungskopf der Bremsleitung nicht unmittelbar.
- Bei Anhängefahrzeugen folgt der Druckaufbau in den Bremszylindern
dem Druck in der Steuerleitung nicht unmittelbar.
- keine ausreichende Abstufbarkeit
|
V 1.7.4 Drucksicherung (Mehrkreisschutzventil)
- Anlage bis zum Abregeldruck auffüllen
- Motor abstellen
- Druck in den einzelnen Bremskreisen auf < 1 bar absenken
- bei Anhängern Vorratsleitung absperren und Druckverlust in den
Nebenverbrauchern simulieren
|
- Der Druck in den verbleibenden Kreisen der Bremsanlage bleibt nicht
mindestens in Höhe des statischen Sicherungsdruckes (i.d.R. 4,5 bar) stabil.
- Warneinrichtung funktioniert nicht
|
V 1.8 Hydraulikbremsanlage |
V 1.8.1 Dichtheit
- Teillast- und Vollbremsstellung des Bremspedals
- Sicht und Hörkontrolle bei Unterdruckleitungen von Bremskraftverstärkern
|
- Bremsdruck wird nicht gehalten, Pedal gibt nach
- Unterdruckleitung undicht
|
V 1.8.2 Pumpe, Speicher
- bei stehendem Motor: Betriebsbremse viermal voll betätigen
|
- Warneinrichtung spricht an
|
V 1.9 Dauerbremse (Motorstaubremse mit Auspuffklappe, Retarder, usw.) |
V 1.9.1 Zustand |
- Befestigung mangelhaft
- Anschlüsse mangelhaft
|
V 1.9.2 Wirkung
- Im Zweifelsfall muss die Bremswirkung nach der HU-
Bremsenrichtlinie im Fahrversuch bei 30 km/h mit einem schreibenden Bremsmessgerät nachgewiesen werden
|
|
V 1.10 Auflaufbremsanlage |
V 1.10.1 Zustand |
- Typenschild fehlt
- beschädigt
- Auflaufweg zu groß, Hub der Zugstange ≤ 2/3 des gesamten Auflaufweges
- Dämpfer mangelhaft, ohne Wirkung
- Staubmanschette mangelhaft
- Rückfahrautomatik funktioniert nicht, Rückfahrsperre schadhaft
- Abreißseil fehlt, beschädigt, Sollbrucheinrichtung fehlt
|
V 1.10.2 Wirkung
- Prüfung über Betätigungseinrichtung der Feststellbremse oder im Fahrversuch
- Mindestbremswirkung gemäß Tabelle 2 für Feststellbremsanlagen
oder Blockiergrenze erreicht
|
- Wirkung unzureichend, ohne Wirkung
|
V 1.11 Betriebsbremse gesamt |
V 1.11.1 Wirksamkeit |
- ungleichmäßig, Grenzwert (Bremskraftunterschied an den Rädern einer Achse
nicht mehr als 25 % bezogen auf den jeweils höheren Messwert) überschritten
- Bremskraftanstieg zu lange
- starke Schwankung der Bremskraft während jeder vollen Radumdrehung
- Bremskraft nicht abstufbar
- Betriebsbremse löst nicht
|
V 1.11.2 Mindestbremswirkung |
- Mindestabbremsung nach Tabelle 2 wird nicht erreicht
|
V 1.11.3 automatischer Blockierverhinderer (ABV) |
- Warnvorrichtung schadhaft
- Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung an
- Raddrehzahlsensoren sind beschädigt oder fehlen
- Kabel beschädigt
- System zeigt über elektronische Schnittstelle Fehler an
|
V 1.11.4 Elektronisches Bremssystem (EBS) |
- Warnvorrichtung schadhaft
- Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung an
- System zeigt über elektronische Schnittstelle Fehler an
|
V 1.12 Feststellbremse gesamt |
V 1.12.1 Wirksamkeit |
|
V 1.12.2 Mindestbremswirkung |
- Mindestabbremsung nach Tabelle 2 wird nicht erreicht
|
Durchführung der Messung der Bremswirkung und Berechnung der Abbremsung Z in % siehe Anhang 3.
Beschreibung der EG-Fahrklassen siehe Anhang 4.
Prüfpunkte |
Grund für Mangelfeststellung (Beispiele) |
V 2 Lenkanlage |
V 2.1 Lenkgetriebe |
V 2.1.1 Lenkgetriebe, Lenkwellen |
- Getriebe schwergängig
- Getriebe: Ölverlust
- Gelenkwelle / Kreuzgelenk beschädigt
- Gelenkwelle / Kreuzgelenk / Keilwelle abgenutzt
- Gelenkwelle / Kreuzgelenk ausgeschlagen
- Befestigung mangelhaft
- Befestigungsbolzen fehlen, gebrochen
- Aufnahme angerissen, gebrochen
- Staubabdichtung beschädigt
|
V 2.1.2 Hilfskraftlenkung / Lenkunterstützung |
- undicht
- Flüssigkeitsmenge zu gering
- ohne Funktion
- Systemleuchte ohne Funktion oder signalisiert Fehlfunktion
- Mechanismus (z. B. Pumpe, Drehschieber) gebrochen oder unsicher
- Einstellung / Ausrichtung fehlerhaft oder Bauteile stoßen aneinander
- unzulässig verändert
- Kabel / Leitungen / Schläuche beschädigt, korrosionsgeschwächt
- Kabel / Leitungen / Schläuche unsachgemäß verlegt
|
V 2.2 Lenkübertragungsteile |
V 2.2.1 Lenkübertragungsteile (Gelenke) |
- Befestigung mangelhaft, beschädigt
- Lagerung ausgeschlagen
- Sicherung unzureichend
- Radeinstellung mangelhaft
- unsachgemäß repariert
- Staubabdichtung beschädigt
|
V 2.2.1 Lenkgestänge |
- Freigängigkeit nicht ausreichend
- Lenkanschläge funktionieren nicht oder fehlen
|
V 2.3 Lenkrad, Lenksäule |
V 2.3.1 Lenkrad |
- lose
- beschädigt
- Lenkradnabe: Sicherungselement fehlt
- Lenkradnabe, -kranz, -speiche lose, gebrochen
- Lenkrad, -nabe nicht genehmigte Ausführung oder Anbauten (z. B. Lenkradknauf)
|
V 2.3.2 Lenksäule |
- übermäßiges Axialspiel
- übermäßiges Radialspiel
- Gelenkscheibe (Hardyscheibe) beschädigt
- Befestigung mangelhaft
- unsachgemäß repariert
|
V 2.3.3 Lenkungsspiel |
- übermäßiges Spiel
- Unstimmigkeit zwischen dem Winkel des Lenkrades und dem der Räder
|
V 2.4 Drehschemel |
|
- beschädigt, eingerissen
- übermäßiges Spiel
- Befestigung mangelhaft
- einzelne Schrauben lose
|
V 3 Sicht |
V 3.1 Sichtfeld |
|
- Sichtbeeinträchtigung nach vorn, zur Seite oder auf die Außenspiegel
|
V 3.2 Scheiben |
|
- Beschädigung im Wirkbereich der Scheibenwischer
- Beschädigung der Frontscheibe mit Rissbildung
|
V 3.3 Rückspiegel / Rückblickeinrichtungen |
|
- Rückspiegel / Rückblickeinrichtung fehlt oder Montage nicht vorschriftsmäßig
- Rückspiegel / Rückblickeinrichtung nicht einstellbar, unwirksam, beschädigt, Befestigung mangelhaft
- erforderliches Sichtfeld nicht erfasst
|
V 3.4 Scheibenwischer |
|
- Scheibenwischer funktionieren nicht, fehlen oder sind nicht vorschriftsmäßig
- Wischerblatt beschädigt, unwirksam, fehlt
|
V 3.5 Windschutzscheibenwaschanlage |
|
- Waschanlage beschädigt oder funktioniert nicht ordnungsgemäß
|
V 4 Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage |
V 4.1 Abblendlicht- und Fernlichtscheinwerfer |
V 4.1.1 Zustand und Funktion |
- Schweinwerfer / Lichtquelle defekt oder fehlt; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig
- Projektionssystem (Reflektor und Linse bzw. Streu- / Abschlussscheibe) korrodiert, beschädigt oder nicht vorhanden
- Scheinwerfer nicht sicher befestigt
|
V 4.1.2 Scheinwerfereinstellung1 |
- Scheinwerfereinstellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen
|
V 4.1.3 Schaltung |
- Schaltfunktion nicht vorschriftsmäßig (Anzahl der gleichzeitig leuchtenden Scheinwerfer)
- Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt
|
V 4.1.4 Übereinstimmung mit den Vorschriften |
- Scheinwerfer, Anzahl, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftsmäßig
- Gegenstände vor oder auf der Streu- / Abschlussscheibe oder der Lichtquelle, die die Leuchtkraft reduzieren oder die Lichtfarbe verändern
- Lichtquelle und Scheinwerfer nicht kompatibel
|
V 4.1.5 Leuchtweiteneinstellung (falls vorhanden) |
- Funktion ist beeinträchtigt
- manuelle Vorrichtung kann vom Fahrerplatz aus nicht betätigt werden
|
V 4.1.6 Scheinwerferreinigungsanlage (falls vorhanden) |
- Funktion ist beeinträchtigt
- Befestigung mangelhaft
|
V 4.2 Begrenzungs- / Schluss- / Seitenmarkierungs- / Umriss- / Tagfahrleuchten |
V 4.2.1 Zustand und Funktion |
- Lichtquelle schadhaft; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig
- Leuchte oder Streu- / Abschlussscheibe beschädigt
- Befestigung mangelhaft
|
V 4.2.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften |
- Leuchte, Anzahl, Schaltung, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftmäßig
- Rotes Licht nach vorne oder weißes Licht nach hinten
- Gegenstände vor oder auf der Streu- / Abschlussscheibe oder der Lichtquelle, die die Leuchtkraft reduzieren oder die Lichtfarbe verändern
|
V 4.3 Bremsleuchten |
V 4.3.1 Zustand und Funktion |
- Lichtquelle schadhaft; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig
- Leuchte oder Streu- / Abschlussscheibe beschädigt
- Befestigung mangelhaft
- Schaltung ohne Funktion
- Notbremslicht nicht funktionstüchtig
|
V 4.3.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften |
- Leuchte, Anzahl, Schaltung, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftmäßig
- Weißes Licht nach hinten
- Gegenstände vor oder auf der Streu- / Abschlussscheibe oder der Lichtquelle, die die Leuchtkraft reduzieren oder die Lichtfarbe verändern
|
V 4.4 Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkleuchten |
V 4.4.1 Zustand und Funktion |
- Lichtquelle schadhaft; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig
- Leuchte oder Streu- / Abschlussscheibe beschädigt
- Befestigung mangelhaft
- Schaltung ohne Funktion
|
V 4.4.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften |
- Leuchte, Anzahl, Schaltung, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft, sequenzielle Aktivierung, Blinkfrequenz oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftmäßig
|
V 4.5 Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte |
V 4.5.1 Zustand und Funktion |
- Lichtquelle schadhaft; bei LED mehr als 1/3 nicht funktionstüchtig
- Leuchte oder Streu- / Abschlussscheibe beschädigt
- Befestigung mangelhaft
- Schaltung ohne Funktion
|
V 4.5.2 Scheinwerfereinstellung |
- Scheinwerfereinstellung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen2
|
V 4.5.3 Übereinstimmung mit den Vorschriften |
- Leuchte, Anzahl, Schaltung, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftmäßig
- Gegenstände vor oder auf der Streu- / Abschlussscheibe oder der Lichtquelle, die die Leuchtkraft reduzieren oder die Lichtfarbe verändern
|
V 4.6 Rückfahrscheinwerfer |
V 4.6.1 Zustand und Funktion |
- Lichtquelle schadhaft
- Leuchte oder Streu- / Abschlussscheibe beschädigt
- Befestigung mangelhaft
- Schaltung ohne Funktion
|
V 4.6.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften |
- Leuchte, Anzahl, Schaltung, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftmäßig
- Rückfahrscheinwerfer kann eingeschalten werden, obwohl Rückwärtsgang nicht eingelegt ist.
|
V 4.7 Kennzeichenbeleuchtung |
V 4.7.1 Zustand und Funktion |
- Leuchte strahlt direktes oder weißes Licht nach hinten aus
- Blendgefahr gegeben
- Lichtquelle schadhaft
- Befestigung mangelhaft
|
V 4.7.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften |
- Leuchte, Anzahl, Schaltung, Lichtfarbe, Position, Leuchtkraft oder Genehmigungszeichen nicht vorschriftmäßig
- Kennzeichenbeleuchtung leuchtet nicht gemeinsam mit den Schlussleuchten.
|
V 4.8 Rückstrahler, auffällige Markierungen (Konturmarkierungen), hintere Kennzeichnungstafeln, Warntafeln, Warnmarkierungen |
V 4.8.1 Zustand |
- beschädigt
- Rückstrahlwirkung beeinträchtigt
- Befestigung mangelhaft
|
V 4.8.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften |
- Bauteil, reflektierende Lichtfarbe oder Position nicht vorschriftsmäßig
|
V 4.9 Kontrollleuchten für das Beleuchtungssystem |
V 4.9.1 Zustand und Funktion |
- Kontrollleuchte(n) ohne Funktion
|
V 4.10 Sonstige lichttechnische Einrichtungen
(z. B. Arbeitsscheinwerfer, Suchscheinwerfer, Kennleuchten für gelbes oder blaues Blinklicht / Rundumlicht) |
V 4.10.1 Zustand und Funktion |
- Lichtquelle schadhaft
- Leuchte oder Streu- / Abschlussscheibe beschädigt
- Befestigung mangelhaft
|
V 4.10.2 Übereinstimmung mit den Vorschriften |
- eingebaute Leuchte / eingebauter Rückstrahler nicht vorschriftsmäßig oder nicht zulässig
- Funktion der Leuchte nicht vorschriftsmäßig (Anbaumaße, Sichtwinkel)
|
V 4.11 Elektrische Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger (Stecker, Steckdosen) |
|
- lose, Befestigung mangelhaft
- funktionieren nicht einwandfrei
- Isolierung, Abdeckung Steckdose beschädigt oder schadhaft
|
V 4.12 Elektrische Leitungen |
|
- Halterungen locker
- Leitungen berühren scharfe Kanten
- Leitungen können heiße Teile, rotierende Teile oder Boden berühren
- Anschlüsse haben sich gelöst
- Leitungen beschädigt oder schadhaft
- Isolierung beschädigt oder schadhaft
- Leitungen falsch verlegt, falsch dimensioniert, unzulässig
|
V 4.13 Batterien |
|
- Abdeckung fehlt
- unsachgemäß befestigt, lose
- beschädigt, Leckage
- Schalter (sofern vorgeschrieben) defekt
- Sicherungen (sofern vorgeschrieben) unzulässig oder defekt
- Belüftung (sofern vorgeschrieben) defekt
|
V 5 Achsen, Aufhängung, Räder, Reifen |
V 5.1 Achsen |
V 5.1.1 Achskörper |
- verbogen, angerissen oder gebrochen
- Befestigung: übermäßiges Spiel, beschädigt, mangelhaft
- unzulässige sicherheitskritische Veränderungen
- korrosionsgeschwächt, durchgerostet
- unsachgemäß repariert
- Abstand zu anderen Fahrzeugteilen oder Bodenfreiheit unzureichend
|
V 5.1.2 Achsschenkel, Achslagerung |
- Achsschenkel gebrochen
- Achsschenkelbolzen oder -buchsen: übermäßiges Lagerungsspiel, verschlissen
- Achsschenkelbolzen in der Lagerung locker
- übermäßiges Lagerungsspiel zwischen Achsschenkel und Achsträger
|
V 5.1.3 Radlager |
- übermäßiges Spiel, ausgeschlagen
- schwergängig, auffällige Geräuschentwicklung oder beschädigt
- fest, Gefahr der thermischen Zerstörung
- Dichtung fehlt
|
V 5.2 Aufhängung |
V 5.2.1 Federn und Stabilisatoren |
- unsachgemäß montiert oder repariert
- übermäßiger Verschleiß
- Vorspannung unzureichend
- Befestigung mangelhaft (lose oder ausgeschlagen)
- Feder, Federbauteil beschädigt, gebrochen oder fehlt
- Ausführung unzulässig
- falsche Einstellung
- Abstand zu anderen Fahrzeugteilen unzureichend
- Federungssystem nicht funktionstüchtig
|
V 5.2.2 Schwingungsdämpfer, Achsdämpfer |
- Lagerung ausgeschlagen, Befestigung mangelhaft
- beschädigt und Anzeichen für eine erhebliche Leckage oder Funktionsstörung
- Wirkung stark ungleich, unzureichend
|
V 5.2.3 Trag- und Führungsgelenke |
- ausgeschlagen
- Staubabdichtung verschlissen, gerissen oder nicht vorhanden
|
V 5.2.4 Pneumatische oder hydropneumatische Federung |
- ohne Funktion
- Luftfederkomponente beschädigt, schadhaft oder verändert
- Luftfederkomponente undicht
|
V 5.3 Räder |
V 5.3.1 Radnabe |
- Radmutter, Radbolzen oder Radschraube locker oder fehlt
- Nabe abgenutzt oder beschädigt
|
V 5.3.2 Räder (Felgen) |
- Rad beschädigt, verbogen, angerissen, angebrochen, korrosionsgeschwächt
- Bruch oder defekte Schweißung
- unzulässig repariert oder bearbeitet
- Felgen- / Sprengringe unsachgemäß montiert
- Radbefestigungselemente lose, fehlen, Ausführung unzulässig
- sichere Befestigung an der Radnabe beeinträchtigt
- sichere Befestigung des Reifens beeinträchtigt
- Radgröße, Bauart nicht vorschriftsmäßig oder kompatibel
- unzulässige Distanzscheiben, vorgeschriebene fehlen
|
V 5.4 Reifen |
|
- Reifengröße, Ausführung, Tragfähigkeit, Genehmigungszeichen oder Geschwindigkeitskategorie nicht zulässig
- Reifen unterschiedlicher Größe auf derselben Achse oder an Zwillingsrädern
- Reifen beschädigt oder eingeschnitten
- Profiltiefe zu gering
- Reifen scheuern an anderen Bauteilen
- Freigängigkeit nicht ausreichend
- Reifen unzulässig nachgeschnitten
- Reifenfülldruck augenscheinlich zu niedrig
- Reifendruckkontrollsystem nicht funktionstüchtig oder stillgelegt
- Reifenventilkappen fehlen
- M+S Reifen: Geschwindigkeitsschild fehlt oder falsch angebracht oder die optische oder akustische Warnung erfolgt nicht
|
V 6 Fahrgestell, Rahmen und daran befestigte Teile |
V 6.1 Fahrgestell oder Rahmen, tragende Teile |
|
- Längs- oder Querträger des Rahmens angerissen, verformt, durchgerissen, gebrochen
- korrosionsgeschwächt
- unsachgemäß repariert, bearbeitet
- Schäden bei Nieten oder Schrauben
- Nieten oder Schrauben fehlen
- unsachgemäßer Ein-, An- oder Umbau
|
V 6.2 Stoßfänger / Unterfahrschutz / seitliche Schutzvorrichtung |
|
- lose oder beschädigt, Verletzungsgefahr bei Berührung oder Kontakt
- Einrichtung nicht vorschriftsmäßig oder fehlt
|
V 6.3 Radabdeckung (Kotflügel) / Spritzschutzvorrichtung |
|
- fehlt, lose, korrosionsgeschwächt, beschädigt
- ungenügender Abstand zum Rad
- unzureichende Abdeckung der Reifenlaufläche
|
V 6.4 Ersatzradunterbringung |
|
- Ersatzradhalter mangelhaft
- Ersatzradhalter gebrochen, lose
- Ersatzradbefestigung mangelhaft
- Ersatzrad lose
|
V 6.5 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen
(Bolzenkupplungen, Zugösen, Zugeinrichtungen, Sattelkupplungen, Zugsattelzapfen, Abschleppeinrichtungen) |
|
- Bauteil beschädigt, defekt oder eingerissen
- Bauteil verschlissen
- Befestigung mangelhaft
- Sicherungsvorrichtung fehlt, Funktion beeinträchtigt
- Anzeigeeinrichtung für die geschlossene und gesicherte Stellung funktioniert nicht
- Kennzeichen oder Leuchte durch Verbindungseinrichtung verdeckt
- Haupt- oder Hilfsverriegelung unzulässig verändert
- Verbindungseinrichtung zu schwach dimensioniert
- Abschleppeinrichtung mangelhaft, fehlt
- Anhänge- / Sattelkupplung: Befestigung unzureichend, nicht genehmigte Ausführung
- Verbindungseinrichtung: Typenschild fehlt
- Zuggabel / -rohr verbogen, angerissen, unzulässig oder unsachgemäß reparaturgeschweißt
- Zugeinrichtung, Höheneinstelleinrichtung, Stützeinrichtung: Bodenfreiheit unzureichend
- Höheneinstelleinrichtung fehlt, schadhaft, nicht genehmigte Ausführung
- Stützeinrichtung fehlt, schadhaft
|
V 6.6 Andere außenliegende Zubehörteile und Ausrüstungen
(z. B. Radkappen, Staukästen, Gepäckträger, Feuerlöscher, Hydraulikanlagen) |
|
- nicht zulässig
- Befestigung mangelhaft
- Verletzungsgefahr, sicherer Betrieb beeinträchtigt
- hydraulische Einrichtung undicht
- Austritt gefährlicher Stoffe
|
V 7 Fahrerhaus, Karosserie |
V 7.1 Gesamtes Fahrerhaus, Karosserie |
|
- sicherheitskritisch verändert
- ungenügender Abstand zur rotierenden oder bewegten Teilen
- ungenügende Bodenfreiheit
- korrosionsgeschwächt
- unsachgemäß repariert, bearbeitet
- Karosseriesäule beschädigt, instabil
- Verkleidung oder Bauteile lose oder beschädigt und Gefahr von Verletzungen
- Boden / Bodengruppe beschädigt, instabil
|
V 7.2 Befestigung |
|
- Karosserie / Fahrerhaus nicht korrekt auf dem Fahrgestell ausgerichtet
- Befestigung der Karosserie / des Fahrerhauses am Fahrgestell oder Querträger instabil, beeinträchtigt, fehlt
- Befestigungspunkte korrosionsgeschwächt
|
V 7.3 Sitze |
|
- Sitzstruktur beschädigt
- Befestigung mangelhaft, lose
- Einstellmechanismus funktioniert nicht einwandfrei, Sitz nicht einrastbar
- Rückenlehne kann nicht festgestellt werden
- Sitze unzulässig oder unzulässig verändert
- Kopfstützen fehlen
- Anzahl, Anordnung der Sitze unzulässig
- Fahrersitz fehlt
|
V 7.4 Andere außen- und innenliegende Zubehörteile und Ausrüstungen (z. B. Einbauten) |
|
- andere Zubehörteile oder Ausrüstungen nicht zulässig
- Befestigung mangelhaft
- Verletzungsgefahr, sicherer Betrieb beeinträchtigt
|
V 7.5 Türen, Türanschläge, Hauben, Griffe, Schlösser, Scharniere |
|
- korrosionsgeschwächt, beschädigt, lose, fehlen
- unzulässig verändert
- Tür, Haube öffnet oder schließt nicht einwandfrei
- Tür, Haube kann sich versehentlich öffnen oder bleibt nicht geschlossen
- Schloss defekt
|
V 7.6 Trittstufen, Einstiege |
|
- Stufe oder Sprosse beschädigt, Verletzungsgefahr für Nutzer
- Haltegriffe unzulässig verändert, beschädigt, lose, fehlen
|
V 7.7 Betätigungseinrichtungen Bremsanlage siehe V 1.1 Lenkanlage siehe V 2.3.1 |
|
- Funktion einer für den sicheren Betrieb des Fahrzeuges erforderlichen Betätigungseinrichtung eingeschränkt
- Sicherung gegen unbefugte Benutzung sperrt oder blockiert unabsichtlich, ohne Funktion
|
V 7.8 Anzeigen und Signaleinrichtungen |
|
- Einrichtungen für Schallzeichen funktionieren nicht ordnungsgemäß, Wirkung nicht ausreichend, Befestigung nicht ausreichend, nicht vorschriftsmäßig
- Geschwindigkeitsmesser fehlt, nicht vorschriftsmäßig eingebaut, Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, keine Beleuchtung
- Wegstreckenzähler ohne Funktion
|
V 7.9 Heizung, Lüftung |
|
- nicht vorschriftsmäßig eingebaut
- Wirkung stark beeinträchtigt, ohne Funktion
- Typenschild fehlt
- Heizung: nicht genehmigte Ausführung
- Wärmetauscher: defekt, unsachgemäß instandgesetzt oder nach vorgeschriebener Frist nicht ausgetauscht
|
V 8 Ausstattung für die aktive und passive Sicherheit |
V 8.1 Sicherheitsgurte / Gurtschlösser |
|
- Verankerungspunkt beschädigt
- Verankerung lose, fehlt
- Verankerungspunkte nicht vorschriftsmäßig
- vorgeschriebener Sicherheitsgurt fehlt
- Sicherheitsgurt beschädigt, Einschnitt oder Anzeichen für Überdehnung
- Sicherheitsgurt nicht vorschriftsmäßig
- Gurtschloss beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei
- Aufrolleinrichtung beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei
- Sicherheitsgurt-Warneinrichtungen funktionieren nicht
- Kraftbegrenzer fehlt oder ist nicht für das Fahrzeug geeignet
- Gurtstraffer fehlt oder ist für das Fahrzeug nicht geeignet
- System gibt über die elektronische Schnittstelle Fehler an
|
V 8.2 Airbag |
|
- Airbag fehlt oder ist für das Fahrzeug nicht geeignet
- System gibt über die elektronische Schnittstelle Fehler an
|
V 8.3 zusätzliche Rückhaltesysteme (SRS) |
|
- SRS-Störungsanzeige weist auf Fehler im System hin
- System gibt über die elektronische Schnittstelle Fehler an
|
V 8.4 Fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Brems- / Lenkanlage
(z. B. Notbremsassistent, ESP) |
|
- Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind beschädigt
- Kabel beschädigt
- andere Bauteile fehlen oder sind beschädigt
- Schalter beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei
- ESP-Störungsanzeige weist auf Fehler im System hin
- System gibt über die elektronische Schnittstelle Fehler an
|
V 8.5 Automatischer Notruf (eCall) bei neuen EG-Typgenehmigungen für Fahrzeuge der Klasse M1 und N13 ab dem 31. März 2018
Nicht anzuwenden für Fahrzeuge, die ausschließlich in nicht öffentlichen Bereichen eingesetzt werden. |
|
- fehlt, beschädigt, nicht angeschlossen, nicht funktionsfähig, falsche Software
- System gibt über elektronische Schnittstelle Fehler an
|
V 8.6 Weitere Fahrerassistenzsysteme
z. B. Abbiege-, Spurwechsel-, Rückfahrassistent |
|
- Störungsanzeige weist auf Fehler im System hin
- System gibt über elektronische Schnittstelle Fehler an
|
V 8.7 Sicherung gegen unbefugte Benutzung, Schlösser, Sperren und Diebstahlsicherungen |
|
- Sicherung gegen unbefugte Benutzung ohne Funktion
- Schloss defekt
- Sicherung gegen unbefugte Benutzung sperrt oder blockiert unbeabsichtigt
|
V 9 Antrieb |
V 9.1 Kraftstoff- / Gasanlage (Antrieb, Heizung) |
|
- Tank oder Leitungen angescheuert, beschädigt, korrosionsgeschwächt, Befestigung mangelhaft
- Kraftstoffaustritt, Anlage undicht
- fehlender oder undichter Tankdeckel
- Tankdeckel: Verliersicherung fehlt
- LPG- / CNG- / LNG- oder Wasserstoffsystem nicht vorschriftsmäßig, defekt
- Nachweis der Gasanlagenprüfung fehlt, abgelaufen, falsch
- Prüffrist des Druckbehälters abgelaufen
- Typenschild / Kennzeichnung (Tank) nicht vorhanden, nicht lesbar
- Ausführung Gasanlage oder deren Teile unzulässig
- Gasanlage oder deren Teile beschädigt, Befestigung mangelhaft
- LPG- und CNG-Nachrüstsysteme: Einbauschild nach 4.2 der ECE-R 115 nicht vorhanden, unvollständig, nicht lesbar
|
V 9.2 Motor |
|
- Ölverlust
- Kühlwasserverlust
- Befestigung schadhaft, lose, beschädigt, unsachgemäß repariert
- Motor oder Steuerung verändert
- Funkenentstörung mangelhaft
|
V 9.3 Abgasanlage, Geräuschdämpfer |
|
- Abgasanlage undicht, korrosionsgeschwächt, beschädigt
- Befestigung mangelhaft
- Abschirmung mangelhaft
- Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastraum ein
- Geräuschdämpfung mangelhaft, fehlt
|
V 9.4 elektrischer Fahrzeugantrieb |
|
- unzulässig verändert
- beschädigt
- Warnaufkleber fehlt
- Abdeckung fehlt, beschädigt
- Kurzschluss- / Brandgefahr
- Ladeanschluss unzulässig verändert, beschädigt
|
V 9.5 Antriebsstrang |
|
- Befestigungsbolzen Kardanantrieb / Gelenkwelle lose
- oder fehlt
- Antriebswellenlager übermäßig abgenutzt
- Antriebswellengelenke übermäßig abgenutzt
- flexible Kupplung (Hardyscheibe) schadhaft
- Antriebswelle beschädigt oder verbogen
- Lagergehäuse mangelhaft befestigt oder gebrochen
- Staubmanschette schadhaft
- Getriebe beschädigt, Funktion eingeschränkt, unzureichend befestigt, unsachgemäße Reparatur
|
V 10 Aufbau (Laderaum) |
V 10.1 Boden / Wände / Rungen |
|
- beschädigt, korrosionsgeschwächt
- Befestigung mangelhaft
- einzelne Nieten / Schrauben lose, beschädigt
|
V 10.2 Plane / Gestell / Verschlüsse |
|
- Spriegelgestell beschädigt
- Spriegelgestell nicht ausreichend befestigt
- Verschlüsse schadhaft, scharfkantig
- Plane / Verschlüsse beschädigt, unsachgemäß befestigt
|
V 10.3 Kipp- / Ladeeinrichtung |
|
- nicht ausreichend befestigt, Sicherung unzureichend
- Hydraulik- oder Druckluftteil undicht
- Ladungsaufnahme fehlt, beschädigt, wirkungslos
- Niederspanneinrichtung für Container fehlt, wirkungslos, beschädigt
- am Fahrzeug angebrachte Zurr- und Aufnahmepunkte (Ladungssicherung) beschädigt, in der Funktion beeinträchtigt
|
V 11 sonstige Ausrüstungen |
V 11.1 Warndreieck |
|
- fehlt, unvollständig, unzulässig
|
V 11.2 Verbandskasten |
|
- fehlt, unvollständig, unzulässig
|
V 11.3 Unterlegkeil(e) |
|
- fehlen, mangelhafter Zustand, falsche Abmessungen (siehe DIN 76051-1)
- Befestigung / Sicherung nicht vorhanden, unwirksam
|
V 11.4 (mitzuführende) Warnleuchte |
|
- fehlt, mangelhaft, ohne Funktion
|
V 11.5 Warnweste |
|
- fehlt, mangelhaft, falsche Ausführung
|
"Vorschriftsmäßig" bezieht sich auf die Typgenehmigung zum Zeitpunkt der Genehmigung, der Erstzulassung oder der Erstinbetriebnahme sowie auf Nachrüstbestimmungen.