(1) Verdichter sind so aufzustellen, dass keine schädlichen Gase angesaugt werden können. DA
(2) Druckluftflaschen müssen gegen Umfallen oder Abrollen gesichert und vor Sonneneinstrahlung geschützt sein.
(3) Bei Lufttemperaturen um den Gefrierpunkt und darunter sind Regeleinrichtungen und Schlauchkupplungen über Wasser gegen Vereisung zu schützen.
Schädliche Gase sind hier vor allem Abgase von Verbrennungsmaschinen
und Öfen.
Auf DIN 3188 "Druckluft für Atemgeräte; Sicherheitstechnische
Anforderungen und Prüfung" und die Verwendung spezieller
Schadstoffilter am Ansaugstutzen wird hingewiesen.
DA zu § 20 Abs. 1: