Gleise müssen auf einem tragfähigen Unterbau so
verlegt und Schienen müssen so befestigt sein, daß die Krane
standsicher betrieben werden können.
DA
Diese Bestimmung ist erfüllt, wenn
a) | die Spurweite der Gleise sichergestellt ist, |
b) | auf hölzernen Querschwellen die Schienen nur unter Verwendung von Schienenunterlagplatten befestigt sind, |
c) | zur Befestigung von Schienen und Unterlagplatten nur Schrauben oder gleichwertige Verbindungsmittel verwendet worden sind, |
d) | bei Turmdrehkranen die äußere Schiene in Kurven nicht überhöht ist. |