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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Vorschrift 54: Winden, Hub- und Zuggeräte
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

§ 11

Bedienungsräder für Druckmutter- und Konuskupplungen an Geräten müssen als volle Scheiben ausgebildet sein. DA

DA zu § 11:

Druckmutter- und Konuskupplungen werden vorwiegend an Geräten für Wasserfahrzeuge verwendet.