D. Zusätzliche Bestimmungen für Leinenwurfgeräte

§ 24 Leinenraketen und Leinen

Für Leinenwurfgeräte dürfen nur die in der Betriebsanleitung benannten Leinenraketen und Leinen verwendet werden. DA


DA zu § 24:

Für Leinenwurfgeräte werden Leinenraketen verwendet, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind.