D. Zusätzliche Bestimmungen für Leinenwurfgeräte
§ 24 Leinenraketen und Leinen
Für Leinenwurfgeräte dürfen nur die in der Betriebsanleitung benannten Leinenraketen und Leinen verwendet werden. DA
DA zu § 24:
Für Leinenwurfgeräte werden Leinenraketen verwendet, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind.