§ 13
Rutschsicherheit
Decks, Verkehrsgänge, Laufstege, Aufstiege,
Arbeitsbühnen, Podeste und Pollerdeckel müssen
rutschsicher sein. DA
Rutschsicher sind z. B.:
- Warzen-, Raupen-, Tränenbleche (Riffelblech ist nicht rutschsicher),
- Gitterroste,
- nicht lackiertes Holz,
- rutschsichere Anstrichmittel oder Spachtelmassen.