Der Arbeitgeber muss Betriebsärzte bestellen. Die Betriebsärzte haben umfassende Aufgaben im Arbeitsschutz des Betriebes.
Die Einsatzzeiten der Betriebsärzte errechnen sich aus der Anzahl der Beschäftigten.
Die Betriebsärzte sind schriftlich zu bestellen und müssen die arbeitsmedizinische Fachkunde nachweisen. Die Bestellung bedarf der Zustimmung des Betriebsrates.