GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Aufgaben der Betriebsärzte

Die Betriebsärzte haben eine beratende Funktion. Sie unterstützen den Arbeitgeber in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Die Aufgaben der Betriebsärzte sind insbesondere:

  • Beratung des Arbeitgebers über Betriebsanlagen sowie soziale und sanitäre Einrichtungen
  • Beratung bei der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
  • Beratung zu Arbeitsrhythmus, Arbeitszeit, Pausenregelung, Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen
  • Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge

Arbeitssicherheitsgesetz