Aufgaben der Betriebsärzte
Die Betriebsärzte haben eine beratende Funktion.
Sie unterstützen den Arbeitgeber in allen Fragen des Gesundheitsschutzes.
Die Aufgaben der Betriebsärzte sind insbesondere:
- Beratung des Arbeitgebers über Betriebsanlagen sowie soziale und sanitäre Einrichtungen
- Beratung bei der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
- Beratung zu Arbeitsrhythmus, Arbeitszeit, Pausenregelung, Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen
- Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitssicherheitsgesetz