
Seitenschutz als Absturzsicherung
Seitenschutz ist erforderlich:
- bei Öffnungen oder Vertiefungen in Böden, Decken und Dachflächen unabhängig von der Absturzhöhe.
- an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen, Wandöffnungen sowie an Bedienständen für Maschinen und deren Zugängen bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe.
- an allen Verkehrswegen, auch auf Baustellen
- an allen übrigen Arbeitsplätzen bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe
Wo ist noch Seitenschutz erforderlich?