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stationäre Arbeitsplätze

Seitenschutz als Absturzsicherung

Seitenschutz ist erforderlich:

  • bei Öffnungen oder Vertiefungen in Böden, Decken und Dachflächen unabhängig von der Absturzhöhe.
  • an freiliegenden Treppenläufen und -absätzen, Wandöffnungen sowie an Bedienständen für Maschinen und deren Zugängen bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe.
  • an allen Verkehrswegen, auch auf Baustellen
  • an allen übrigen Arbeitsplätzen bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe

Wo ist noch Seitenschutz erforderlich?