
Dachfanggerüste
Dachfanggerüste sind erforderlich- an Arbeitsplätzen auf Dächern mit mehr als 22,5° Neigung, wenn die Absturzhöhe mehr als 2,00 m beträgt.
- Der maximale Höhenunterschied zwischen Absturzkante (Traufe) und Gerüstbelag darf 1,50 m (1,20 m bei Systemgerüsten) nicht überschreiten.(Abmessungen)
Schutzwände von Dachfanggerüsten aus tragfähigen Netzen oder Geflechten müssen mit einer Maschenweite von max. 10 cm hergestellt sein.