Bauteile sind nicht begehbar, wenn sie
Nicht durchtrittsichere Dächer bestehen zum Beispiel aus folgenden nicht begehbaren Bauteilen:
Lose aufgelegte Gitterroste ohne Sicherung können beispielsweise vom Auflager abrutschen.
Auf nicht begehbaren Bauteilen sind besondere Arbeitsplätze und Verkehrswege zu schaffen, zum Beispiel durch lastverteilende Beläge.