
Nicht begehbare oder nicht durchtrittsichere Dächer und Bauteile
Bauteile sind nicht begehbar, wenn sie
- vom Auflager abrutschen oder
- beim Begehen brechen können.
Nicht durchtrittsichere Dächer bestehen zum Beispiel aus folgenden nicht begehbaren Bauteilen:
- Faserzement-Wellplatten
- Asbestzement-Wellplatten
- Lichtkuppeln
- Lichtplatten oder
- Glasdächer
Lose aufgelegte Gitterroste ohne Sicherung können beispielsweise vom Auflager abrutschen.
Auf nicht begehbaren Bauteilen sind besondere Arbeitsplätze und Verkehrswege zu schaffen, zum Beispiel durch lastverteilende Beläge.