
Prüfung und Erhaltung der Betriebssicherheit
Die Prüfung kann nach folgenden Gesichtspunkten erfolgen:
- Bauteile unbeschädigt?
- Standsicher aufgestellt?
- Untergrund
- Unterbau
- Horizontal- und Vertikalglieder
- Schiefstellung
- Anker
- Diagonalen
- Betriebssicherheit garantiert?
- zulässige Belastung
- Seitenschutz
- Aufstieg
- Eckausführung
- Abstand - Bauwerk-Belag
- Belagausführung
Bei festgestellten Mängeln: Mängelbeseitigung durch Gerüstersteller veranlassen