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H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

Verzicht auf Absturzsicherungen bei Traggerüsten und Schalungen

Wenn Eigenart und Fortgang der Tätigkeit und Besonderheiten des Arbeitsplatzes auf Traggerüsten und Schalungen Schutzmaßnahmen wie Absturzsicherungen und Auffangeinrichtungen nicht zulassen, darf auf die Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz im Einzelfall nur dann verzichtet werden, wenn;

  • die Arbeiten von fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Personen ausgeführt werden,
  • der Arbeitgeber für den begründeten Ausnahmefall eine besondere Unterweisung durchgeführt hat und
  • die Absturzkante für die Personen deutlich erkennbar ist.

Fachlich geeignete Personen müssen Gefahren erkennen, beurteilen und abwehren können. Gesundheitlich geeignet bedeutet, die körperlichen und geistigen Fähigkeiten für ihre Aufgaben zu besitzen.