
Bautrocknungsgeräte
Bautrocknungsgeräte werden häufig mit Flüssiggas betrieben. Dabei sind bestimmte Anforderungen zu beachten:
- in Räumen unter Erdgleiche und bei Dauerbetrieb nur mit Leckgassicherungen betreiben und
- nicht in Räumen, die dem ständigen Aufenthalt von Personen dienen, z.B. Wohnräume, aufstellen
- Abgasführung: wenn keine Abgaszüge ins Freie vorgesehen sind, muss eine natürliche Lüftung vorhanden sein.
Dauerbetrieb: Durchgehender Betrieb der Bautrocknungsanlage ist ohne ständige Aufsicht nur zulässig, wenn die Flüssiggasbehälter
- über Erdgleiche aufgestellt
- über Leckgassicherungen angeschlossen sind
- mindestens einmal täglich durch eine Bedienungsperson überwacht werden.