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Bautrocknungsgeräte

Bautrocknungsgeräte werden häufig mit Flüssiggas betrieben. Dabei sind bestimmte Anforderungen zu beachten:

  • in Räumen unter Erdgleiche und bei Dauerbetrieb nur mit Leckgassicherungen betreiben und
  • nicht in Räumen, die dem ständigen Aufenthalt von Personen dienen, z.B. Wohnräume, aufstellen
  • Abgasführung: wenn keine Abgaszüge ins Freie vorgesehen sind, muss eine natürliche Lüftung vorhanden sein.

Dauerbetrieb: Durchgehender Betrieb der Bautrocknungsanlage ist ohne ständige Aufsicht nur zulässig, wenn die Flüssiggasbehälter

  • über Erdgleiche aufgestellt
  • über Leckgassicherungen angeschlossen sind
  • mindestens einmal täglich durch eine Bedienungsperson überwacht werden.