Bautrocknungsgeräte
Bautrocknungsgeräte werden häufig mit Flüssiggas
betrieben. Dabei sind bestimmte Anforderungen zu beachten:
- in Räumen unter Erdgleiche
und bei Dauerbetrieb nur mit Leckgassicherungen
betreiben und
- nicht in Räumen, die dem ständigen Aufenthalt
von Personen dienen, z.B. Wohnräume, aufstellen
- Abgasführung: wenn keine Abgaszüge ins Freie vorgesehen
sind, muss eine natürliche Lüftung
vorhanden sein.
Dauerbetrieb: Durchgehender Betrieb der Bautrocknungsanlage
ist ohne ständige Aufsicht nur zulässig, wenn die Flüssiggasbehälter
- über Erdgleiche aufgestellt
- über Leckgassicherungen angeschlossen sind
- mindestens einmal täglich durch eine Bedienungsperson überwacht werden.