GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
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Ihre Verantwortung als Arbeitgeber

Als Arbeitgeber tragen Sie im Betrieb auch Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten.

Die für Ihren Betrieb erforderlichen Maß­nahmen für einen vorbeugenden Arbeits­schutz ergeben sich aus der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen (Gefährdungs­beurteilung, s. Arbeits­schutz­gesetz §§ 3, 4 und 5).

Diese Analysen helfen Ihnen, Schwachstellen im Betrieb zu erkennen und Arbeitsabläufe zu verbessern.

Mindestens folgende Elemente sind zu dokumentieren:

  • Pflichtenübertragungen
  • Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen
  • Durchgeführte Unterweisungen
  • Arbeitsanweisungen
  • Eingesetzte Betriebsanweisungen
  • Durchgeführte Prüfungen und Wartungen
  • Anzeigen und Genehmigungen
  • Notwendige und durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Gefahrstoffverzeichnis