Als Arbeitgeber tragen Sie im Betrieb auch Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten.
Die für Ihren Betrieb erforderlichen Maßnahmen für einen vorbeugenden Arbeitsschutz ergeben sich aus der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen (Gefährdungsbeurteilung, s. Arbeitsschutzgesetz §§ 3, 4 und 5).
Diese Analysen helfen Ihnen, Schwachstellen im Betrieb zu erkennen und Arbeitsabläufe zu verbessern.
Mindestens folgende Elemente sind zu dokumentieren: