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Verantwortung für
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten
— Haftung —

Der Arbeitgeber gibt vor, welche Tätigkeiten unter welchen Bedingungen durchzuführen sind. Dazu gehören:

  • die Art der durchzuführenden Arbeit samt Arbeitsverfahren,
  • die Gestaltung der Arbeitsplätze und der Verkehrswege,
  • der Einsatz und die Verwendung von Arbeitsstoffen, Werkzeugen, Arbeitsmaschinen, Einrichtungen und Geräten.

Es liegt in der Hand des Arbeitgebers, die Arbeitsbedingungen festzulegen, die technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen für eine möglichst gefahrlose Arbeit zu schaffen.

Staat und Gesellschaft nehmen in ihren Gesetzen und Regeln den Arbeitgeber für das gesundheitliche Wohlergehen seiner Beschäftigten in die Verantwortung.

Die Pflichten des Arbeitgebers kann man im allgemeinen unter den Begriffen

zusammenfassen.

Diese Pflichten sowie weitere rechtliche Bestimmungen beschreiben den Rahmen der rechtlichen Verantwortung des Arbeitgebers.