Um gegenseitige Gefährdungen bei den Arbeiten zu verhindern, ist unter anderem zu regeln:
Bei gegenseitigen Gefährdungen ist ein Koordinator zu benennen, der die Arbeiten aufeinander abstimmt.
Durch den Bauherrn ist für die Planung und Durchführung ein spezieller Koordinator (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator) zu beauftragen.