Arbeitsschutzorganisation
Zu einer systematischen Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb gehören unter anderem:
- Pflichtenübertragung
- Vom Arbeitsplatz ausgehende Gefährdungen ermitteln (z. B. Gefahrstoffkonzentrationen messen)
- Arbeitsmedizinische Vorsorgen veranlassen bzw. anbieten
- Beschäftigten über mögliche Gefährdungen unterweisen
- Zuständige Stellen über meldepflichtige Tätigkeiten informieren
- Technische Schutzmaßnahmen bzw. Persönliche Schutzausrüstungen bereitstellen.
- Erste-Hilfe-Aushang aushängen, Ersthelfer ausbilden lassen, Verbandkasten bereitstellen
- Sanitäre Einrichtungen bereitstellen und funktionsfähig halten (Umkleidemöglichkeiten, Waschgelegenheiten, Toiletten)
- Staatliches Regelwerk sowie Unfallverhütungsvorschriften vorhalten (Unfallverhütungsvorschriften für die Bauwirtschaft)
- Informationen zum Arbeitsschutz bereithalten (z. B. das DGUV-Regeln, -Informationen und -Grundsätze, Bausteine)