Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in der Bauwirtschaft
In der Bauwirtschaft sind die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen
Strom zu beachten. Dies trifft zum Beispiel beim Umgang mit folgenden
Betriebsmitteln zu:
- Zuleitung zum Anschlusspunkt,
- Baustromverteiler,
- Kleinstbaustromverteiler,
- Kabel und Leitungen,
- Steckvorrichtungen, Leitungsroller,
- Leuchten,
- Elektrische Maschinen (wie Kreissägen, Bauaufzüge, Krane, Mörtelmischer)
- handgeführte Elektrowerkzeuge
(wie Bohrer, Nagler, Kettensägen, Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Spritzgeräte)
- Lichtbogenschweißeinrichtungen
- Mobile Stromerzeuger
Es ist darauf zu achten, dass die Auswahl der Betriebsmittel
sowie die Schutzarten/Schutzklassen
dem Einsatzzweck entsprechen.