In der Nähe spannungsführender Freileitungen darf ohne weitere Maßnahmen nur gearbeitet werden, wenn die Sicherheitsabstände eingehalten werden. Das Ausschwingen der Leitungen bei Wind ist bei der Bemessung des Sicherheitsabstandes zu berücksichtigen.
Vor dem Herstellen von Abschrankungen ist der Leitungsbetreiber zu benachrichtigen, wenn bei diesen Arbeiten die Sicherheitsabstände unterschritten werden.