
Energie-Versorgungs-Unternehmen (EVU) benachrichtigen
Das Energie-Versorgungs-Unternehmen (EVU) / der Leitungsbetreiber ist zu benachrichtigen, wenn die Sicherheitsabstände zu elektrischen Freileitungen nicht eingehalten werden können.
Durch das EVU/den Leitungsbetreiber:
- spannungsfreien Zustand herstellen und für die Dauer der Arbeiten sicherstellen lassen oder
- spannungsführende Teile durch Abdecken isolieren/schützen lassen.