Das Energie-Versorgungs-Unternehmen (EVU) / der Leitungsbetreiber ist zu benachrichtigen, wenn die
Sicherheitsabstände zu elektrischen Freileitungen nicht eingehalten
werden können.
Durch das EVU/den Leitungsbetreiber:
spannungsfreien Zustand herstellen und für die Dauer der Arbeiten sicherstellen lassen
oder
spannungsführende Teile durch Abdecken isolieren/schützen lassen.