Energie-Versorgungs-Unternehmen (EVU) benachrichtigen

Das Energie-Versorgungs-Unternehmen (EVU) / der Leitungsbetreiber ist zu benachrichtigen, wenn die Sicherheitsabstände zu elektrischen Freileitungen nicht eingehalten werden können.

Durch das EVU/den Leitungsbetreiber:

  1. spannungsfreien Zustand herstellen und für die Dauer der Arbeiten sicherstellen lassen oder
  2. spannungsführende Teile durch Abdecken isolieren/schützen lassen.