Warnleuchten einsetzen
Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind Absperrungen
durch Warnleuchten kenntlich zu machen. Beim Einsatz von Warnleuchten
ist unter anderem auf folgendes zu achten:
- Bei Längsabsperrungen müssen auf jeder zweiten Leitbake oder auf Abschrankungen im Abstand von maximal 10 m Warnleuchten angebracht sein.
- Bei spitzwinkligen Querabsperrungen aus Baken und bei Verschwenkungen muss auf jeder Bake eine gelbe Warnleuchte angebracht sein.
- Bei rechtwinkligen Querabsperrungen sind auf den Absperrschranken mindestens drei gelbe Warnleuchten anzubringen.
- Bei Vollsperrung der Fahrbahn oder bei Sperrung einer Fahrtrichtung sind auf den Absperrschranken mindestens fünf rote Warnleuchten anzubringen.
- Warnleuchten sind mit gelbem Dauerlicht zu betreiben.
- Gelbes Blinklicht darf nur in Ausnahmefällen innerhalb von Ortschaften verwendet werden (zum Beispiel als gelbe Vorwarnblinkleuchte; Rotes Blinklicht ist unzulässig).