GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > Stichworte > Erfasst und getroffen werden
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Warnleuchten einsetzen

Bei Dunkelheit und schlechter Sicht sind Absperrungen durch Warnleuchten kenntlich zu machen. Beim Einsatz von Warnleuchten ist unter anderem auf folgendes zu achten:

  • Bei Längsabsperrungen müssen auf jeder zweiten Leitbake oder auf Abschrankungen im Abstand von maximal 10 m Warnleuchten angebracht sein.
  • Bei spitzwinkligen Querabsperrungen aus Baken und bei Verschwenkungen muss auf jeder Bake eine gelbe Warnleuchte angebracht sein.
  • Bei rechtwinkligen Querabsperrungen sind auf den Absperrschranken mindestens drei gelbe Warnleuchten anzubringen.
  • Bei Vollsperrung der Fahrbahn oder bei Sperrung einer Fahrtrichtung sind auf den Absperrschranken mindestens fünf rote Warnleuchten anzubringen.
  • Warnleuchten sind mit gelbem Dauerlicht zu betreiben.
  • Gelbes Blinklicht darf nur in Aus­nahme­fällen innerhalb von Ortschaften verwendet werden (zum Beispiel als gelbe Vorwarn­blink­leuchte; Rotes Blinklicht ist unzulässig).