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Anforderungen an Sicherungsposten

Als Sicherungsposten darf nur eingesetzt werden, wer

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • körperlich und geistig geeignet ist,
  • die Eignungsanforderungen des Bahnbetreibers erfüllt,
  • über die Signalgebung und die Bedeutung der Signale unterwiesen ist,
  • wer über den Bahnbetrieb im Sicherungsbereich informiert ist,
  • eine zuverlässige Sicherungsarbeit erwarten lässt.