Anforderungen an Sicherungsposten
Als Sicherungsposten darf nur eingesetzt werden, wer
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- körperlich und geistig geeignet ist,
- die Eignungsanforderungen des Bahnbetreibers erfüllt,
- über die Signalgebung und
die Bedeutung der Signale unterwiesen ist,
- wer über den Bahnbetrieb
im Sicherungsbereich informiert ist,
- eine zuverlässige Sicherungsarbeit
erwarten lässt.