GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > Stichworte > Erfasst und getroffen werden
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen bei Gleisbauarbeiten

Beim Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen bei Gleisbauarbeiten sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Gleisfahrbare Maschinen und Schienen­fahrzeuge nur mit Erlaubnis des Bahnbetreibers einsetzen und nur in seinem Auftrag bewegen lassen.
  • Gleisfahrbare Maschinen nur von besonders unterwiesenen Maschinenführern betreiben lassen.
  • Überführungsfahrten bei fehlender Streckenkenntnis von Lotsen begleiten lassen.
  • Gleisfahrbare Maschinen nur einsetzen, wenn der für die Maschine erforderliche Gleisabstand und Abstand zu festen Gegenständen gewährleistet ist.
  • Die Maschinen und Fahrzeuge sind gegen unbeabsichtigtes Bewegen und Auffahren zu sichern.
  • Sie dürfen nur zur gefahrfreien Seite verlassen werden.
  • Beim Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen besondere Unterweisungs­hinweise beachten.


Foto: VBG, Hamburg