Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen bei Gleisbauarbeiten
Beim Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen bei Gleisbauarbeiten
sind folgende Aspekte zu beachten:
- Gleisfahrbare Maschinen und Schienenfahrzeuge nur mit Erlaubnis des Bahnbetreibers einsetzen und nur in seinem Auftrag bewegen lassen.
- Gleisfahrbare Maschinen nur von besonders unterwiesenen Maschinenführern betreiben lassen.
- Überführungsfahrten bei fehlender Streckenkenntnis von Lotsen begleiten lassen.
- Gleisfahrbare Maschinen nur einsetzen, wenn der für die Maschine erforderliche Gleisabstand und Abstand zu festen Gegenständen gewährleistet ist.
- Die Maschinen und Fahrzeuge sind gegen unbeabsichtigtes Bewegen und Auffahren zu sichern.
- Sie dürfen nur zur gefahrfreien Seite verlassen werden.
- Beim Einsatz von Maschinen und Fahrzeugen besondere Unterweisungshinweise beachten.
Foto: VBG, Hamburg