Kurzfristige Arbeiten beim Gleisbau

Kurzfristige Arbeiten geringen Umfangs sind Arbeiten, an denen höchstens drei Personen teilnehmen. Von diesen drei Beschäftigten ist einer für die Sicherung einzusetzen. Den Beschäftigten sind die Orts- und Streckenkenntnisse zu vermitteln sowie die Gefahren aus dem Bahnbetrieb. Die Beschäftigten müssen besonders geeignet sein.

Foto: VBG, Hamburg