
Maßnahmen zur Arbeitsorganisation bei Feuerungsbauarbeiten
Der Arbeitgeber hat unter anderem zu organisieren, dass:
- die Feuerungsbauarbeiten in Abstimmung mit dem Betreiber durchgeführt werden (Erlaubnisschein)
- die Feuerbauarbeiten von fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet und von weisungsbefugten Beschäftigten beaufsichtigt werden
- die erforderliche arbeitsmedizinischen Vorsorge erfolgen
- die Beschäftigten mindestens einmal jährlich unterwiesen werden
- Sicherungsarbeiten nur von Beschäftigten übernommen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die zuverlässig sind
- bauliche Anlagen, Gerüste, Laufstege usw. standsicher aufgestellt werden können und dass sie die anfallenden Lasten aufnehmen können
- die Standsicherheit während der Arbeiten überwacht wird
- die notwendigen Erste Hilfe- und Notfallmaßnahmen möglich sind.
Arbeiten mehrere Unternehmen zusammen, ist ein Koordinator einzusetzen, der auch Weisungsbefugnis in den Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes besitzt.