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Maßnahmen zur Arbeitsorganisation bei Feuerungsbauarbeiten

Der Arbeitgeber hat unter anderem zu organisieren, dass:

  • die Feuerungsbauarbeiten in Abstimmung mit dem Betreiber durchgeführt werden (Erlaubnisschein)
  • die Feuerbauarbeiten von fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet und von weisungsbefugten Beschäftigten beaufsichtigt werden
  • die erforderliche arbeitsmedizinischen Vorsorge erfolgen
  • die Beschäftigten mindestens einmal jährlich unterwiesen werden
  • Sicherungsarbeiten nur von Beschäftigten übernommen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die zuverlässig sind
  • bauliche Anlagen, Gerüste, Laufstege usw. standsicher aufgestellt werden können und dass sie die anfallenden Lasten aufnehmen können
  • die Standsicherheit während der Arbeiten überwacht wird
  • die notwendigen Erste Hilfe- und Notfallmaßnahmen möglich sind.

Arbeiten mehrere Unternehmen zusammen, ist ein Koordinator einzusetzen, der auch Weisungsbefugnis in den Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes besitzt.