Maßnahmen zur Arbeitsorganisation bei Feuerungsbauarbeiten
Der Arbeitgeber hat unter anderem zu organisieren, dass:
- die Feuerungsbauarbeiten in Abstimmung mit dem Betreiber
durchgeführt werden (Erlaubnisschein)
- die Feuerbauarbeiten von fachlich geeigneten Vorgesetzten
geleitet und von weisungsbefugten Beschäftigten beaufsichtigt
werden
- die erforderliche arbeitsmedizinischen Vorsorge
erfolgen
- die Beschäftigten mindestens einmal jährlich unterwiesen
werden
- Sicherungsarbeiten nur von Beschäftigten übernommen
werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die zuverlässig
sind
- bauliche Anlagen, Gerüste, Laufstege usw. standsicher
aufgestellt werden können und dass sie die anfallenden
Lasten aufnehmen können
- die Standsicherheit während der Arbeiten überwacht
wird
- die notwendigen Erste Hilfe- und Notfallmaßnahmen möglich sind.
Arbeiten mehrere Unternehmen zusammen, ist ein Koordinator einzusetzen,
der auch Weisungsbefugnis in den Fragen der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes besitzt.