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Persönliche Schutzausrüstung bei Feuerungsbauarbeiten

Der Arbeitgeber hat bei Feuerungsbauarbeiten folgende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen:

  • Grundausstattung: Kopfschutz , Fußschutz , Handschutz, Hautschutz
  • Zusätzliche Schutzausrüstung bei speziellen Arbeiten, für die die Berufsgenossenschaften eine Liste erarbeitet haben
  • Bei Hitzearbeiten Schutzkleidung gegen Wärmeeinstrahlung, Sicherheitsschuhe mit wärmeisolierende Unterbau, Schutzhelme mit Schalen aus Duroplasten und hitzebeständiger Innenausstattung

Die Beschäftigten haben die persönliche Schutzausrüstung zu benutzen.