Persönliche Schutzausrüstung bei Feuerungsbauarbeiten
Der Arbeitgeber hat bei Feuerungsbauarbeiten folgende persönliche
Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen:
- Grundausstattung: Kopfschutz , Fußschutz
, Handschutz, Hautschutz
- Zusätzliche Schutzausrüstung bei speziellen
Arbeiten, für die die Berufsgenossenschaften eine Liste erarbeitet haben
- Bei Hitzearbeiten Schutzkleidung gegen
Wärmeeinstrahlung, Sicherheitsschuhe mit wärmeisolierende
Unterbau, Schutzhelme mit Schalen aus Duroplasten und hitzebeständiger
Innenausstattung
Die Beschäftigten haben die persönliche Schutzausrüstung
zu benutzen.