
Persönliche Schutzausrüstung bei Feuerungsbauarbeiten
Der Arbeitgeber hat bei Feuerungsbauarbeiten folgende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen:
- Grundausstattung: Kopfschutz , Fußschutz , Handschutz, Hautschutz
- Zusätzliche Schutzausrüstung bei speziellen Arbeiten, für die die Berufsgenossenschaften eine Liste erarbeitet haben
- Bei Hitzearbeiten Schutzkleidung gegen Wärmeeinstrahlung, Sicherheitsschuhe mit wärmeisolierende Unterbau, Schutzhelme mit Schalen aus Duroplasten und hitzebeständiger Innenausstattung
Die Beschäftigten haben die persönliche Schutzausrüstung zu benutzen.