Trocknen, Anheizen und Aufheizen
Beim Trocknen, Anheizen und Aufheizen im Feuerfestbau können
ausströmende Gase zu Verpuffungen führen. Außerdem
sind eingeatmete Heiz- und Rauchgase gesundheitsschädlich. Folgende Schutzmaßnahmen sind zu beachten:
- Der Vorgesetzte hat mit dem Betreiber der Anlage eine Betriebsanweisung
für das Trocknen, Anheizen und Aufheizen aufzustellen.
- Der Aufsichtführende hat während der Arbeiten
ständig anwesend zu sein.
- Mit dem Trocknen und Anheizen darf erst begonnen werden,
nachdem
- der Betreiber dem Aufsichtführenden die Freigabe bestätigt
hat,
- Werkzeuge, Geräte, Gerüste, Restmaterial und Bauschutt
aus der Anlage entfernt sind,
- sichergestellt ist, dass sich keine Personen mehr in der
Anlage befinden
- der Gefahrenbereich der Anlage gegen den Zutritt von Personen
abgesperrt ist.
- Heiz- und Rauchgase dürfen nicht unkontrolliert entweichen
und sind in die Atmosphäre abzuleiten.