
Trocknen, Anheizen und Aufheizen
Beim Trocknen, Anheizen und Aufheizen im Feuerfestbau können ausströmende Gase zu Verpuffungen führen. Außerdem sind eingeatmete Heiz- und Rauchgase gesundheitsschädlich. Folgende Schutzmaßnahmen sind zu beachten:
- Der Vorgesetzte hat mit dem Betreiber der Anlage eine Betriebsanweisung für das Trocknen, Anheizen und Aufheizen aufzustellen.
- Der Aufsichtführende hat während der Arbeiten ständig anwesend zu sein.
- Mit dem Trocknen und Anheizen darf erst begonnen werden,
nachdem
- der Betreiber dem Aufsichtführenden die Freigabe bestätigt hat,
- Werkzeuge, Geräte, Gerüste, Restmaterial und Bauschutt aus der Anlage entfernt sind,
- sichergestellt ist, dass sich keine Personen mehr in der Anlage befinden
- der Gefahrenbereich der Anlage gegen den Zutritt von Personen abgesperrt ist. - Heiz- und Rauchgase dürfen nicht unkontrolliert entweichen und sind in die Atmosphäre abzuleiten.