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Trocknen, Anheizen und Aufheizen

Beim Trocknen, Anheizen und Aufheizen im Feuerfestbau können ausströmende Gase zu Verpuffungen führen. Außerdem sind eingeatmete Heiz- und Rauchgase gesundheitsschädlich. Folgende Schutzmaßnahmen sind zu beachten:

  • Der Vorgesetzte hat mit dem Betreiber der Anlage eine Betriebsanweisung für das Trocknen, Anheizen und Aufheizen aufzustellen.
  • Der Aufsichtführende hat während der Arbeiten ständig anwesend zu sein.
  • Mit dem Trocknen und Anheizen darf erst begonnen werden, nachdem
    - der Betreiber dem Aufsichtführenden die Freigabe bestätigt hat,
    - Werkzeuge, Geräte, Gerüste, Restmaterial und Bauschutt aus der Anlage entfernt sind,
    - sichergestellt ist, dass sich keine Personen mehr in der Anlage befinden
    - der Gefahrenbereich der Anlage gegen den Zutritt von Personen abgesperrt ist.
  • Heiz- und Rauchgase dürfen nicht unkontrolliert entweichen und sind in die Atmosphäre abzuleiten.